Art. 9 Form und Gestaltung des Betriebsbogens — Durchführungsverordnung (EU) 2015/220 der Kommission vom 3. Februar 2015 mit Durchführungsbestimmungen zur Verordnung (EG) Nr. 1217/2009 des Rates zur Bildung eines Informationsnetzes landwirtschaftlicher Buchführungen über die Einkommenslage und die betriebswirtschaftlichen Verhältnisse landwirtschaftlicher Betriebe in der Europäischen Union
Die Form und die Gestaltung der Buchführungsdaten gemäß Artikel 8 der Verordnung (EG) Nr. 1217/2009 sowie die entsprechenden Anweisungen sind in Anhang VIII der vorliegenden Verordnung enthalten.
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