Art. 4 Einzelausrichtungen — Durchführungsverordnung (EU) 2015/220 der Kommission vom 3. Februar 2015 mit Durchführungsbestimmungen zur Verordnung (EG) Nr. 1217/2009 des Rates zur Bildung eines Informationsnetzes landwirtschaftlicher Buchführungen über die Einkommenslage und die betriebswirtschaftlichen Verhältnisse landwirtschaftlicher Betriebe in der Europäischen Union
Rückverweise
Die Methoden für die Berechnung der in Artikel 5b Absatz 3 der Verordnung (EG) Nr. 1217/2009 genannten Einzelausrichtungen und ihr Verhältnis zu den dort ebenfalls genannten allgemeinen Ausrichtungen und Hauptausrichtungen sind in Anhang IV der vorliegenden Verordnung enthalten.
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