Art. 3 Inkrafttreten — Verordnung (EU) Nr. 1134/2014 der Kommission vom 23. Oktober 2014 über ein Fangverbot für Schellfisch in den Gebieten VIIb-k, VIII, IX und X sowie den Unionsgewässern von CECAF 34.1.1 für Schiffe unter der Flagge Belgiens
Rückverweise
Amtsblatt der Europäischen Union
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