Art. 3 — Durchführungsverordnung (EU) Nr. 1130/2014 der Kommission vom 22. Oktober 2014 über die Eröffnung eines Zollkontingents für das Jahr 2015 für die Einfuhr bestimmter unter die Verordnung (EU) Nr. 510/2014 des Europäischen Parlaments und des Rates fallender aus landwirtschaftlichen Erzeugnissen hergestellter Waren mit Ursprung in Norwegen in die Europäische Union
Rückverweise
Amtsblatt der Europäischen Union
Sie gilt ab dem 1. Januar 2015.
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