Artikel 44 Einhaltung des Unionsrechts — Ausfallende Banken und Wertpapierfirmen: Vorschriften und Verfahren
Gliederung
Der Ausschuss arbeitet im Einklang mit dem Unionsrecht, insbesondere mit nach dieser Verordnung erlassenen Beschlüssen des Rates und der Kommission.
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