EU-RechtVerordnungenAusfallende Banken und Wertpapierfirmen: Vorschriften und VerfahrenTEIL II BESONDERE BESTIMMUNGENTITEL I FUNKTIONEN INNERHALB DES EINHEITLICHEN ABWICKLUNGSMECHANISMUS UND VERFAHRENSVORSCHRIFTENKAPITEL 4 ZusammenarbeitArtikel 32

Artikel 32Anhörung von und Zusammenarbeit mit nicht teilnehmenden Mitgliedstaaten und Drittländern

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