Artikel 1 — Durchführungsverordnung (EU) Nr. 569/2014 der Kommission vom 23. Mai 2014 zur Änderung der Durchführungsverordnung (EU) Nr. 1389/2011 des Rates zur Einführung eines endgültigen Antidumpingzolls auf die Einfuhren von Trichlorisocyanursäure mit Ursprung in der Volksrepublik China im Anschluss an eine Überprüfung für einen neuen Ausführer nach Artikel 11 Absatz 4 der Verordnung (EG) Nr. 1225/2009 des Rates
Rückverweise
(1) In die Tabelle in Artikel 1 Absatz 2 der Durchführungsverordnung (EU) Nr. 1389/2011 wird folgende Zeile eingefügt:
Unternehmen Antidumpingzollsatz TARIC-Zusatzcode „Liaocheng City Zhonglian Industry Co. Ltd 32,8 % A998“
(2) Wie in Artikel 1 Absatz 3 der Durchführungsverordnung (EU) Nr. 1389/2011 festgelegt, setzt die Anwendung des unternehmensspezifischen Zolls voraus, dass den Zollbehörden der Mitgliedstaaten eine gültige Handelsrechnung vorgelegt wird, die den Bestimmungen im Anhang jener Durchführungsverordnung entspricht. Wird keine solche Handelsrechnung vorgelegt, findet der Antidumpingzollsatz für „alle übrigen Unternehmen“ nach der Tabelle in Artikel 1 Absatz 2 der Durchführungsverordnung (EU) Nr. 1389/2011 Anwendung.
Der eingeführte Zoll wird ebenfalls rückwirkend auf die Einfuhren der betroffenen Ware erhoben, die nach Artikel 3 der Verordnung (EU) Nr. 809/2013 zollamtlich erfasst wurden. Bei diesen Einfuhren ist, da sie zollamtlich erfasst wurden, die Vorlage einer Handelsrechnung nicht erforderlich.
Die Zollbehörden werden hiermit angewiesen, die zollamtliche Erfassung von Einfuhren der betroffenen Ware mit Ursprung in der Volksrepublik China, hergestellt und zur Ausfuhr in die Union verkauft von Liaocheng City Zhonglian Industry Co. Ltd., einzustellen.
(3) Sofern nichts anderes bestimmt ist, finden die geltenden Zollvorschriften Anwendung.
§ 2 TBO 2022 · TBO 2022 · Bauordnung 2022, Tiroler
§ 2 § 2
…durch die ein Gebäude oder ein Gebäudeteil vor dem 1. Jänner 2030 zu einem Niedrigstenergiegebäude bzw. ab dem 1. Jänner 2030 zu einem Nullemissionsgebäude umgebaut wird. (37) Umfassende Renovierung in mehreren Stufen ist eine umfassende Renovierung, die in einer Höchstzahl von Schritten gemäß einem Renovierungspass durchgeführt wird. (38) Seveso…
§ 21 4a. Abschnitt
…2020 angesucht wurde. Sofern nach dem 31. Dezember 2029 um die Baubewilligung angesucht wird, müssen Gebäude nach Abs. 1 lit. a als Nullemissionsgebäude ausgeführt sein. In der Verordnung nach § 20 Abs. 1 sind die Anforderungen festzulegen, welchen Niedrigstenergiegebäude und Nullemissionsgebäude zu entsprechen haben. (3) Soweit…
§ 2 TEffG · TEffG · Energieeffizienzgesetz, Tiroler
§ 2 § 2
…schlechter ist als das nach Art. 6 Abs. 2 der Richtlinie (EU) 2024/1275 gemeldete kostenoptimale Niveau, und bei dem der fast bei Null liegende oder sehr geringe Energiebedarf zu einem ganz wesentlichen Teil durch Energie aus erneuerbaren Quellen – einschließlich Energie aus erneuerbaren Quellen, die am Standort erzeugt…
§ 7 § 7
…und auf den Internetseiten der Träger öffentlicher Einrichtungen zu veröffentlichen. Im Inventar sind auch jene Gebäude zu führen, die den Standard eines Niedrigstenergiegebäudes oder eines Nullemissionsgebäudes bereits erfüllen.…
§ 44 NÖ BO 2014 · NÖ BO 2014 · NÖ Bauordnung 2014
§ 44 § 44
…und deren Nutzungseinheiten dürfen in der Verordnung gemäß § 43 Abs. 3 Anforderungen an wärmeübertragende Bauteile sowie Anforderungen an das gebäudetechnische System für Nullemissionsgebäude festgelegt werden. Für Nichtwohngebäude, denen kein Nutzungsprofil zugeordnet werden kann, dürfen in der Verordnung gemäß § 43 Abs. 3 Ausnahmen betreffend Energieeinsparung, Wärmeschutz…
§ 44c § 44c
…geeigneten digitalen Format zu erfolgen hat. Vor der Ausstellung eines Renovierungspasses ist das bestmögliche Vorgehen zu erläutern, um das Gebäude deutlich vor 2050 in ein Nullemissionsgebäude umzubauen, und ein Augenschein des Gebäudes vorzunehmen. (5) Renovierungspässe dürfen gemeinsam mit einem Energieausweis über die Gesamtenergieeffizienz erstellt und ausgestellt werden.…