EU-RechtVerordnungenEinhaltung der Vorschriften über den Zugang zu genetischen Ressourcen und Aufteilung der sich aus ihrer Nutzung ergebenden Vorteile sowie des traditionellen Wissens, das sich auf genetische Ressourcen beziehtKAPITEL I GEGENSTAND, GELTUNGSBEREICH UND BEGRIFFSBESTIMMUNGENArtikel 2

Artikel 2 Geltungsbereich

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