EU-RechtVerordnungenEinhaltung der Vorschriften über den Zugang zu genetischen Ressourcen und Aufteilung der sich aus ihrer Nutzung ergebenden Vorteile sowie des traditionellen Wissens, das sich auf genetische Ressourcen beziehtKAPITEL III SCHLUSSBESTIMMUNGENArtikel 17

Artikel 17 Inkrafttreten und Anwendung

In Kraft seit 01. Januar 1001
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