EU-RechtVerordnungenEinhaltung der Vorschriften über den Zugang zu genetischen Ressourcen und Aufteilung der sich aus ihrer Nutzung ergebenden Vorteile sowie des traditionellen Wissens, das sich auf genetische Ressourcen beziehtKAPITEL III SCHLUSSBESTIMMUNGENArtikel 16

Artikel 16 Berichte und Überprüfung

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