EU-RechtVerordnungenEinhaltung der Vorschriften über den Zugang zu genetischen Ressourcen und Aufteilung der sich aus ihrer Nutzung ergebenden Vorteile sowie des traditionellen Wissens, das sich auf genetische Ressourcen beziehtKAPITEL III SCHLUSSBESTIMMUNGENArtikel 13

Artikel 13 Ergänzende Maßnahmen

In Kraft seit 01. Januar 1001
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