EU-RechtVerordnungenEinhaltung der Vorschriften über den Zugang zu genetischen Ressourcen und Aufteilung der sich aus ihrer Nutzung ergebenden Vorteile sowie des traditionellen Wissens, das sich auf genetische Ressourcen beziehtKAPITEL II EINHALTUNG DER VORSCHRIFTEN DURCH DIE NUTZERArtikel 10

Artikel 10 Aufzeichnungen über die Kontrollen

In Kraft seit 01. Januar 1001
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Artikel 10 Aufzeichnungen über die Kontrollen — Einhaltung der Vorschriften über den Zugang zu genetischen Ressourcen und Aufteilung der sich aus ihrer Nutzung ergebenden Vorteile sowie des traditionellen Wissens, das sich auf genetische Ressourcen bezieht | GesetzeFinden.at