Artikel 2 Ziel — EU-Programm zur Unterstützung der Rechnungslegung und Abschlussprüfung
Ziel des Programms ist es, die Rahmenbedingungen für einen effizient funktionierenden Binnenmarkt zu verbessern, indem eine transparente und unabhängige Aufstellung internationaler Rechnungslegungs- und Abschlussprüfungsstandards unterstützt wird.
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