Artikel 8 Inkrafttreten und Geltung — Verordnung (EU) Nr. 66/2014 der Kommission vom 14. Januar 2014 zur Durchführung der Richtlinie 2009/125/EG des Europäischen Parlaments und des Rates im Hinblick auf die Festlegung von Anforderungen an die umweltgerechte Gestaltung von Haushaltsbacköfen, -kochmulden und -dunstabzugshauben Text von Bedeutung für den EWR
(1) Amtsblatt der Europäischen Union
(2) Sie wird ein Jahr nach ihrem Inkrafttreten anwendbar.
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