Verordnung (EU) Nr. 66/2014 der Kommission vom 14. Januar 2014 zur Durchführung der Richtlinie 2009/125/EG des Europäischen Parlaments und des Rates im Hinblick auf die Festlegung von Anforderungen an die umweltgerechte Gestaltung von Haushaltsbacköfen, -kochmulden und -dunstabzugshauben Text von Bedeutung für den EWR
Vorwort/Präambel
(1) In dieser Verordnung werden Ökodesign-Anforderungen im Hinblick auf das Inverkehrbringen und die Inbetriebnahme von Haushaltsbacköfen (einschließlich in Herde integrierter Backöfen), -kochmulden und -dunstabzugshauben festgelegt, die auch dann gelten, wenn diese nicht für den Hausgebrauch verkauft werden.
(2) Die Verordnung gilt nicht für
a) Geräte, die nicht mit Strom oder Gas betrieben werden,
b) Geräte mit einer „Mikrowellenerwärmungsfunktion“,
c) kleine Backöfen,
d) tragbare Backöfen,
e) Wärmespeicher-Backöfen,
f) mit Dampf als Hauptwärmequelle beheizte Backöfen,
g) Gasbrenner mit Abdeckung in Kochmulden,
h) Kochgeräte für den Außenbereich,
i) Geräte, die nur für die Verwendung von Gasen der dritten Gasfamilie (Propan und Butan) bestimmt sind,
j) Grillgeräte.
Zusätzlich zu den Begriffsbestimmungen in Artikel 2 der Richtlinie 2009/125/EG gelten für die Zwecke dieser Verordnung folgende Begriffsbestimmungen:
1. „Backofen“ bezeichnet ein Gerät oder einen Teil eines Gerätes mit einem oder mehreren Garräumen, das/der mit Strom und/oder Gas betrieben wird und in dem Speisen im konventionellen Modus oder im Umluftmodus zubereitet werden;
2. „Garraum“ bezeichnet einen geschlossenen Raum, in dem die Temperatur zur Zubereitung von Speisen geregelt werden kann;
3. „Backofen mit mehreren Garräumen“ bezeichnet einen Backofen mit zwei oder mehr Garräumen, die jeweils einzeln beheizt werden;
4. „kleiner Backofen“ bezeichnet einen Backofen, dessen Garräume alle weniger als 250 mm breit und tief oder weniger als 120 mm hoch sind;
5. „tragbarer Backofen“ bezeichnet einen Backofen, dessen Produktmasse unter 18 kg liegt, soweit er nicht für den Einbau bestimmt ist;
6. „Mikrowellenerwärmung“ bezeichnet die Erwärmung von Speisen mithilfe elektromagnetischer Energie;
7. „konventioneller Modus“ bezeichnet den Betriebsmodus eines Backofens, bei dem die Zirkulation der erwärmten Luft innerhalb des Garraums des Backofens nur durch natürliche Konvektion erzeugt wird;
8. „Umluft-Modus“ bezeichnet einen Modus eines Backofens, bei dem ein eingebauter Lüfter die Zirkulation der erwärmten Luft innerhalb des Garraums erzeugt;
9. „Zyklus“ bezeichnet den Zeitraum, in dem eine standardisierte Prüfbeladung im Garraum eines Backofens unter bestimmten Bedingungen erhitzt wird;
10. „Herd“ bezeichnet ein Gerät, das aus einem Backofen und einer Kochmulde besteht und mit Gas oder Strom betrieben wird;
11. „Betriebszustand“ bezeichnet den Zustand des Backofens oder der Kochmulde während des Gebrauchs;
12. „Wärmequelle“ bezeichnet die Hauptenergieform für die Beheizung eines Backofens oder einer Kochmulde;
13. „elektrische Kochmulde“ bezeichnet ein Gerät oder einen Teil eines Gerätes, in dem eine oder mehrere Kochzonen und/oder Kochflächen einschließlich einer Regelungseinheit integriert sind und das/der elektrisch beheizt wird;
14. „Gaskochmulde“ bezeichnet ein Gerät oder einen Teil eines Gerätes mit einer oder mehreren Kochzonen einschließlich einer Regelungseinheit, das/der mit Gasbrennern mit einer Mindestleistung von 1,16 kW beheizt wird;
15. „Kochmulde“ bezeichnet eine „elektrische Kochmulde“, eine „Gaskochmulde“ oder eine „gemischte Kochmulde“;
16. „Gasbrenner mit Abdeckung“ bezeichnet Brenner für Gasherde, die mit einer hochbelastbaren, abnehmbaren oder nicht abnehmbaren Abdeckung aus Glas oder Keramik versehen sind, die eine glatte, nahtlose Kochoberfläche bildet;
17. „gemischte Kochmulde“ bezeichnet ein Gerät mit einer/einem oder mehreren elektrisch beheizten Kochzonen oder -flächen und einer oder mehreren mit Gasbrennern beheizten Kochzonen;
18. „Kochzone“ bezeichnet einen Teil einer Kochmulde mit einem Durchmesser von mindestens 100 mm, auf dem das Kochgeschirr erhitzt wird, wobei nicht mehr als ein Teil Kochgeschirr gleichzeitig erhitzt werden kann; die Fläche der Kochzone kann auf der Oberfläche der Kochmulde sichtbar gekennzeichnet sein;
19. „Kochfläche“ bezeichnet einen Teil der Oberfläche einer elektrischen Kochmulde, der durch ein induziertes magnetisches Feld betrieben wird und auf den das Kochgeschirr zur Erhitzung platziert wird, ohne dass eine sichtbare Kennzeichnung für das Kochgeschirr vorhanden ist, wobei mehrere Teile Kochgeschirr gleichzeitig verwendet werden können;
20. „Dunstabzugshaube“ bezeichnet ein Gerät, das mit einem von ihm gesteuerten Motor betrieben wird und dazu bestimmt ist, verunreinigte Luft über einer Kochmulde aufzunehmen, oder das ein Downdraft-System umfasst, das für den Einbau neben Herden, Kochmulden oder ähnlichen Kochgeräten bestimmt ist und den Dampf nach unten in ein internes Abluftrohr zieht;
21. „Automatikbetrieb während des Kochens“ bezeichnet einen Zustand, in dem der Luftstrom der Dunstabzugshaube während des Kochens mithilfe eines oder mehrerer Sensoren unter anderem hinsichtlich der Feuchte, Temperatur usw. automatisch geregelt wird;
22. „vollautomatische Dunstabzugshaube“ bezeichnet eine Dunstabzugshaube, in der der Luftstrom und/oder andere Funktionen mithilfe eines oder mehrerer Sensoren rund um die Uhr, auch während des Kochens, automatisch geregelt werden;
23. „Bestpunkt“ (BEP) bezeichnet den Betriebspunkt der Dunstabzugshaube mit der höchsten fluiddynamischen Effizienz (FDEhood);
24. „durchschnittliche Beleuchtungsstärke“ (Emiddle) bezeichnet die in Lux gemessene durchschnittliche Beleuchtungsstärke des Beleuchtungssystems der Dunstabzugshaube auf der Kochoberfläche;
25. „Aus-Zustand“ bezeichnet einen Zustand, in dem das Gerät mit dem Stromnetz verbunden ist, aber keine Funktion ausführt, bei dem nur der Aus-Zustand angezeigt wird, oder in dem nur Funktionen ausgeführt werden, die die elektromagnetische Verträglichkeit gemäß der Richtlinie 2004/108/EG des Europäischen Parlaments und des Rates sicherstellen sollen;
26. „Bereitschaftszustand“ bezeichnet einen Zustand, in dem das Gerät mit dem Stromnetz verbunden ist, auf die Energiezufuhr aus dem Stromnetz angewiesen ist, um bestimmungsgemäß zu funktionieren, und nur folgende Funktionen gegebenenfalls zeitlich unbegrenzt ausführt: die Reaktivierungsfunktion oder die Reaktivierungsfunktion zusammen mit lediglich einer Anzeige, dass die Reaktivierungsfunktion aktiv ist, und/oder einer Informations- oder Statusanzeige;
27. „Reaktivierungsfunktion“ bezeichnet eine Funktion zur Aktivierung anderer Betriebsmodi einschließlich des aktiven Betriebsmodus mittels eines Fernschalters, der eine Fernbedienung, einen internen Sensor oder einen Timer zur Umschaltung in einen Zustand mit zusätzlichen Funktionen einschließlich der Hauptfunktion umfasst;
28. „Informations- oder Statusanzeige“ bezeichnet eine kontinuierliche Funktion, die Informationen liefert oder den Status des Gerätes auf einer Anzeige angibt, einschließlich Zeitanzeige;
29. „Endnutzer“ bezeichnet einen Verbraucher, der ein Produkt kauft oder voraussichtlich kaufen wird;
30. „gleichwertiges Modell“ bezeichnet ein Modell, das mit denselben technischen Parametern in Verkehr gebracht wird wie ein anderes, von demselben Hersteller oder Importeur unter einer anderen numerischen Handelsbezeichnung in Verkehr gebrachtes Modell.
(1) Die Ökodesign-Anforderungen an Haushaltsbacköfen, -kochmulden und -dunstabzugshauben sind einschließlich des Zeitplans in Anhang I aufgeführt.
(2) Die Einhaltung der Ökodesign-Anforderungen wird anhand der in Anhang II aufgeführten Methoden gemessen und berechnet.
(1) Das in Artikel 8 der Richtlinie 2009/125/EG genannte Verfahren zur Konformitätsbewertung ist das in Anhang IV der Richtlinie beschriebene interne Entwurfskontrollsystem oder das in Anhang V der Richtlinie beschriebene Managementsystem.
(2) Zur Konformitätsbewertung gemäß Artikel 8 der Richtlinie 2009/125/EG muss die technische Dokumentation eine Kopie der gemäß Anhang II dieser Verordnung vorgenommenen Berechnungen enthalten.
(3) Wurden die in der technischen Dokumentation enthaltenen Angaben für ein Modell durch Berechnung auf der Grundlage der Bauart und/oder durch Extrapolation ausgehend von anderen gleichwertigen Geräten ermittelt, so sind in der Dokumentation Einzelheiten zu den Berechnungen und/oder Extrapolationen und zu den Tests, die von den Herstellern zur Überprüfung der Korrektheit der Berechnungen durchgeführt werden, anzugeben. In solchen Fällen umfasst die technische Dokumentation auch eine Liste aller anderen gleichwertigen Modelle, für die die in der technischen Dokumentation enthaltenen Angaben auf derselben Grundlage ermittelt wurden.
(4) Bringt der Hersteller oder Importeur gleichwertige Modelle in Verkehr, so muss er auch eine Liste aller anderen gleichwertigen Modelle bereitstellen.
Bei der Durchführung der in Artikel 3 Absatz 2 der Richtlinie 2009/125/EG genannten Marktaufsichtsprüfungen hinsichtlich der Erfüllung der Anforderungen des Anhangs I dieser Verordnung wenden die Behörden der Mitgliedstaaten das in Anhang III dieser Verordnung beschriebene Nachprüfungsverfahren an.
Anhang IV enthält die Werte der leistungsfähigsten Geräte, die zum Zeitpunkt des Inkrafttretens dieser Verordnung auf dem Markt sind.
Die Kommission überprüft diese Verordnung unter Berücksichtigung des technischen Fortschritts und übermittelt dem Ökodesign-Konsultationsforum die Ergebnisse dieser Überprüfung spätestens sieben Jahre nach dem Inkrafttreten der Verordnung. Dabei prüft sie unter anderem die Möglichkeit, Anforderungen zur Verbesserung der Wiederverwendung und -verwertung sowie Anforderungen an die Haltbarkeit und Lebensdauer der Geräte festzulegen, professionelle und kommerzielle Geräte einzubeziehen und Anforderungen an die Rauch- und Geruchsbeseitigung festzulegen.
(1) Amtsblatt der Europäischen Union
(2) Sie wird ein Jahr nach ihrem Inkrafttreten anwendbar.
Die Garräume von Haushaltsbacköfen (einschließlich in Herde integrierter Öfen) dürfen ab den in Tabelle 1 angegebenen Zeitpunkten die in Tabelle 1 angegebenen Grenzwerte für den Energieeffizienzindex nicht überschreiten.
| Haushaltselektro- und -gasbacköfen | |
| 1 Jahr nach dem Inkrafttreten | EEIcavity < 146 |
| 2 Jahre nach dem Inkrafttreten | EEIcavity < 121 |
| 5 Jahre nach dem Inkrafttreten | EEIcavity < 96 |
5 Jahre nach dem Inkrafttreten muss mindestens ein Garraum von Backöfen mit mehreren Garräumen (einschließlich in Herde integrierter Backöfen) einen Energieeffizienzindex aufweisen, der unter dem Energieeffizienzindex liegt, der gemäß Tabelle 1 fünf Jahre nach dem Inkrafttreten anwendbar wird, während der Energieeffizienzindex der anderen Garräume unter dem Energieeffizienzindex liegen muss, der gemäß Tabelle 1 zwei Jahre nach dem Inkrafttreten anwendbar wird.
electric hob
gas hob
| Elektrische Kochmulde(ECelectric hob in Wh/kg.) | Gaskochmulde(EEgas hob in %) | |
| 1 Jahr nach dem Inkrafttreten | ECelectric hob < 210 | EEgas hob > 53 |
| 3 Jahre nach dem Inkrafttreten | ECelectric hob < 200 | EEgas hob > 54 |
| 5 Jahre nach dem Inkrafttreten | ECelectric hob < 195 | EEgas hob > 55 |
hood
hood
| EEIhood | FDEhood | |
| 1 Jahr nach dem Inkrafttreten | EEIhood < 120 | FDEhood > 3 |
| 3 Jahre nach dem Inkrafttreten | EEIhood < 110 | FDEhood > 5 |
| 5 Jahre nach dem Inkrafttreten | EEIhood < 100 | FDEhood > 8 |
3
limit
3
1. 18 Monate nach dem Inkrafttreten:
Leistungsaufnahme im Aus-Zustand: Die Leistungsaufnahme im Aus-Zustand darf 1,00 W nicht überschreiten.
Leistungsaufnahme im Bereitschaftszustand:Die Leistungsaufnahme in einem Zustand, in dem nur eine Reaktivierungsfunktion oder nur eine Reaktivierungsfunktion mit der Anzeige ihrer Aktivierung ausgeführt wird, darf 1,00 W nicht überschreiten.Die Leistungsaufnahme des Gerätes in einem Zustand, in dem nur eine Informations- oder Statusanzeige bereitgestellt oder eine Reaktivierungsfunktion in Verbindung mit einer Informations- oder Statusanzeige ausgeführt wird, darf 2,00 W nicht überschreiten.
Verfügbarkeit des Aus-Zustands und/oder des Bereitschaftszustands: Haushaltsdunstabzugshauben müssen in den Aus-Zustand und/oder Bereitschaftszustand und/oder einen anderen Zustand versetzt werden können, in dem die anwendbaren Grenzwerte für die Leistungsaufnahme im Aus-Zustand und/oder Bereitschaftszustand nicht überschritten werden, wenn sie mit dem Netz verbunden sind.
2. 3 Jahre und 6 Monate nach dem Inkrafttreten:
Leistungsaufnahme im Aus-Zustand: Die Leistungsaufnahme im Aus-Zustand darf 0,50 W nicht überschreiten.
Leistungsaufnahme im Bereitschaftszustand: Die Leistungsaufnahme in einem Zustand, in dem nur eine Reaktivierungsfunktion oder nur eine Reaktivierungsfunktion mit der Anzeige ihrer Aktivierung ausgeführt wird, darf 0,50 W nicht überschreiten.Die Leistungsaufnahme des Gerätes in einem Zustand, in dem nur eine Informations- oder Statusanzeige bereitgestellt oder eine Reaktivierungsfunktion in Verbindung mit einer Informations- oder Statusanzeige ausgeführt wird, darf 1,00 W nicht überschreiten.
Verbrauchsminimierung: Soweit nicht mit ihrer vorgesehenen Verwendung unvereinbar, müssen Haushaltsdunstabzugshauben mit einer Funktion zur Verbrauchsminimierung ausgestattet sein, die das Gerät nach der kürzesten mit seiner vorgesehenen Verwendung zu vereinbarenden Zeit automatisch in einen der folgenden Zustände versetzt, wenn sie ihre Hauptfunktion nicht ausführen oder keine anderen energiebetriebenen Produkte auf ihre Funktionen angewiesen sind:Bereitschaftszustand oderAus-Zustand oderein anderer Zustand, in dem die anwendbaren Grenzwerte für die Leistungsaufnahme im Aus-Zustand und/oder Bereitschaftszustand nicht überschritten werden, wenn sie mit dem Netz verbunden sind.
Die Verbrauchsminimierungsfunktion muss vor Auslieferung des Gerätes aktiviert werden.
Bei Dunstabzugshauben mit Automatikfunktion während des Kochens sowie bei vollautomatischen Dunstabzugshauben beträgt die Zeit, nach der das Produkt automatisch in die im vorstehenden Punkt genannten Modi und Zustände versetzt wird, eine Minute, nachdem der Motor und die Beleuchtung beide entweder automatisch oder manuell ausgeschaltet wurden.
middle
1 Jahr nach dem Inkrafttreten sind die folgenden Produktinformationen in der technischen Dokumentation des Produkts, den Gebrauchsanleitungen sowie auf den frei zugänglichen Websites der Hersteller von Haushaltsbacköfen, -kochmulden und -dunstabzugshauben, ihrer autorisierten Vertreter oder Importeure bereitzustellen:
a) kurze Bezeichnung der bei der Überprüfung der Übereinstimmung mit den vorstehenden Anforderungen angewandten Mess- und Berechnungsmethoden oder Bezugnahme darauf;
b) für die Nutzer relevante Informationen zur Verringerung der Umweltauswirkungen (z. B. des Energieverbrauchs) beim Kochen.
1 Jahr nach dem Inkrafttreten müssen die technische Dokumentation und ein an professionelle Nutzer gerichteter Teil der frei zugänglichen Websites von Herstellern, ihren bevollmächtigten Vertretern oder Importeuren Informationen zur zerstörungsfreien Demontage zu Wartungszwecken und Informationen zur Demontage, insbesondere in Bezug auf den Motor und etwaige Akkumulatoren, das Recycling sowie die Rückgewinnung und Entsorgung am Ende der Lebensdauer enthalten.
| Symbol | Wert | Einheit | |
| Modellkennung | |||
| Art des Backofens | |||
| Masse des Gerätes | M | X,X | kg |
| Anzahl der Garräume | X | ||
| Wärmequelle je Garraum (Strom oder Gas) | |||
| Volumen je Garraum | V | X | l |
| Energieverbrauch (Strom) bei der Erhitzung einer Standardbeladung im Garraum eines Elektrobackofens während eines Zyklus im konventionellen Modus je Garraum (elektrische Endenergie) | ECelectric cavity | X,XX | kWh/Zyklus |
| Energieverbrauch bei der Erhitzung einer Standardbeladung im Garraum eines Elektrobackofens während eines Zyklus im Umluftmodus je Garraum (elektrische Endenergie) | ECelectric cavity | X,XX | kWh/Zyklus |
| Energieverbrauch bei der Erhitzung einer Standardbeladung im Garraum eines Gasbackofens während eines Zyklus im konventionellen Modus je Garraum (Gas-Endenergie) | ECgas cavity | X,XXX,XX | MJ/ZykluskWh/Zyklus |
| Energieverbrauch bei der Erhitzung einer Standardbeladung im Garraum eines Gasbackofens während eines Zyklus im Umluftmodus je Garraum (Gas-Endenergie) | ECgas cavity | X,XXX,XX | MJ/ZykluskWh/Zyklus |
| Energieeffizienzindex je Garraum | EEIcavity | X,X |
| Symbol | Wert | Einheit | |
| Modellkennung | |||
| Art der Kochmulde | |||
| Anzahl der Kochzonen und/oder Kochflächen | X | ||
| Heiztechnik (Induktionskochzonen und -kochflächen, Strahlungskochzonen, Kochplatten) | |||
| Bei kreisförmigen Kochzonen oder -flächen: Durchmesser der nutzbaren Oberfläche für jede elektrisch beheizte Kochzone, auf 5 mm genau. | Ø | X,X | cm |
| Bei nicht kreisförmigen Kochzonen oder -flächen: Länge und Breite der nutzbaren Oberfläche für jede elektrisch beheizte Kochzone und jede elektrisch beheizte Kochfläche, auf 5 mm genau. | LW | X,XX,X | cm |
| Energieverbrauch je Kochzone oder -fläche je kg | ECelectric cooking | X,X | Wh/kg |
| Energieverbrauch der Kochmulde je kg | ECelectric hob | X,X | Wh/kg |
| Symbol | Wert | Einheit | |
| Modellkennung | |||
| Art der Kochmulde | |||
| Anzahl der Gasbrenner | X | ||
| Energieeffizienz je Gasbrenner | EEgas burner | X,X | |
| Energieeffizienz der Gaskochmulde | EEgas hob | X,X |
| Symbol | Wert | Einheit | |
| Modellkennung | |||
| Art der Kochmulde | |||
| Anzahl der elektrischen Kochzonen und/oder -flächen | X | ||
| Heiztechnik (Induktionskochzonen und -kochflächen, Strahlungskochzonen, Kochplatten) für jede elektrische Kochzone und/oder jede elektrische Kochfläche | |||
| Bei kreisförmigen elektrischen Kochzonen: Durchmesser der nutzbaren Oberfläche für jede elektrisch beheizte Kochzone, auf 5 mm genau | Ø | X,X | cm |
| Bei nicht kreisförmigen Kochzonen oder -flächen: Länge und Breite der nutzbaren Oberfläche für jede elektrisch beheizter Kochzone und jede elektrisch beheizte Kochfläche, auf 5 mm genau | LW | X,XX,X | cm |
| Energieverbrauch für jede elektrische Kochzone und jede elektrische Kochfläche je kg | ECelectric cooking | X | Wh/kg |
| Anzahl der Gasbrenner | X | ||
| Energieeffizienz je Gasbrenner | EEgas burner | X,X |
| Symbol | Wert | Einheit | |
| Modellkennung | |||
| Jährlicher Energieverbrauch | AEChood | X,X | kWh/a |
| Zeitverlängerungsfaktor | f | X,X | |
| Fluiddynamische Effizienz | FDEhood | X,X | |
| Energieeffizienzindex | EEIhood | X,X | |
| Gemessener Luftvolumenstrom im Bestpunkt | QBEP | X,X | m3/h |
| Gemessener Luftdruck im Bestpunkt | PBEP | X | Pa |
| Maximaler Luftstrom | Qmax | X,X | m3/h |
| Gemessene elektrische Eingangsleistung im Bestpunkt | WBEP | X,X | W |
| Nennleistung des Beleuchtungssystems | WL | X,X | W |
| Durchschnittliche Beleuchtungsstärke des Beleuchtungssystems auf der Kochoberfläche | Emiddle | X | lux |
| Gemessene Leistungsaufnahme im Bereitschaftszustand | Ps | X,XX | W |
| Gemessene Leistungsaufnahme im Aus-Zustand | Po | X,XX | W |
| Schallleistungspegel | LWA | X |
Amtsblatt der Europäischen Union
Der Energieverbrauch des Garraums eines Haushaltsbackofens wird in einem standardisierten Zyklus im konventionellen Modus und, sofern vorhanden, im Umluftmodus gemessen, wobei eine standardisierte mit Wasser getränkte Prüfbeladung erhitzt wird. Es ist nachzuweisen, dass die Temperatur im Garraum während des Prüfzyklus die Temperatureinstellung des Thermostats und/oder der Ofenkontrollanzeige erreicht. Bei den folgenden Berechnungen wird der Energieverbrauch je Zyklus im effizientesten Modus (konventioneller Modus oder Umluftmodus) verwendet.
cavity
Bei elektrischen Haushaltsbacköfen:
cavity
electric cavity
electric cavity
electric cavity
Bei gasbetriebenen Haushaltsbacköfen:
cavity
gas cavity
gas cavity
gas cavity
Dabei gilt:
—
cavity
Energieeffizienzindex jedes Garraums eines Haushaltsbackofens in %, auf die erste Dezimalstelle gerundet;
—
electric cavity
in kWh ausgedrückter Standardenergieverbrauch (Strom), der erforderlich ist, um eine standardisierte Prüfbeladung in einem Garraum eines elektrischen Haushaltsbackofens in einem Zyklus zu erhitzen, auf die zweite Dezimalstelle gerundet;
—
gas cavity
in MJ ausgedrückter Standardenergieverbrauch, der erforderlich ist, um eine standardisierte Prüfbeladung im Garraum eines gasbeheizten Haushaltsbackofens in einem Zyklus zu erhitzen, auf die zweite Dezimalstelle gerundet;
—
V
Volumen des Garraums in Litern (l), auf die nächste ganze Zahl gerundet;
—
electric cavity
in kWh ausgedrückter Energieverbrauch, der erforderlich ist, um eine standardisierte Prüfbeladung in einem Garraum eines elektrisch beheizten Haushaltsbackofens in einem Zyklus zu erhitzen, auf die zweite Dezimalstelle gerundet;
—
gas cavity
in MJ ausgedrückter Energieverbrauch, der erforderlich ist, um eine standardisierte Prüfbeladung in einem gasbetriebenen Garraum eines Haushaltsbackofens in einem Zyklus zu erhitzen, auf die zweite Dezimalstelle gerundet.
electric hob
Die Energieeffizienz von Gasbrennern in einer Haushaltskochmulde wird wie folgt berechnet:
gas burner
theoretic
gas burner
Dabei gilt:
—
gas burner
Energieeffizienz eines Gasbrenners in %, auf die erste Dezimalstelle gerundet;
—
gas burner
Energiegehalt des für die vorgeschriebene Erhitzung verbrauchten Gases in MJ, auf die erste Dezimalstelle gerundet;
—
theoretic
für die entsprechende vorgeschriebene Erhitzung theoretisch erforderliche Mindestenergie in MJ, auf die erste Dezimalstelle gerundet.
gas hob
gas burner
Gemischte Gas-/Elektro-Haushaltskochmulden werden bei den Messungen wie zwei verschiedene Geräte behandelt. Für elektrische Kochzonen und Kochflächen der gemischten Gas-/Elektro-Haushaltskochmulden gelten die Bestimmungen des Abschnitts 2.1, während mit Gasbrennern beheizte Kochzonen den Bestimmungen des Abschnitts 2.2 unterliegen.
hood
hood
hood
hood
und wird auf eine Dezimalstelle gerundet.
Dabei gilt:
—
hood
jährlicher Standardenergieverbrauch der Haushaltsdunstabzugshaube in kWh/Jahr, auf die erste Dezimalstelle gerundet;
—
hood
jährlicher Energieverbrauch der Haushaltsdunstabzugshaube in kWh/Jahr, auf die erste Dezimalstelle gerundet.
hood
hood
BEP
L
Dabei gilt:
WBEP ist die elektrische Eingangsleistung der Haushaltsdunstabzugshaube im Bestpunkt in Watt, auf die erste Dezimalstelle gerundet;
WL ist die elektrische Nenneingangsleistung des Beleuchtungssystems der Haushaltsdunstabzugshaube für die Kochoberfläche in Watt, auf die erste Dezimalstelle gerundet.
hood
i) Bei vollautomatischen Haushaltsdunstabzugshauben:
ii) bei allen anderen Haushaltsdunstabzugshauben:
hood
hood
BEP
BEP
3600
BEP
Dabei gilt:
QBEP ist der Volumenstrom der Haushaltsdunstabzugshaube im Bestpunkt in m3/h, auf die erste Dezimalstelle gerundet;
PBEP ist der statische Druckunterschied der Haushaltsdunstabzugshaube im Bestpunkt in Pa, auf die nächste ganze Zahl gerundet;
WBEP ist die elektrische Eingangsleistung der Haushaltsdunstabzugshaube im Bestpunkt in Watt, auf die erste Dezimalstelle gerundet.
3.3.1. Haushaltsdunstabzugshauben, deren maximaler Luftstrom bei einer verfügbaren Einstellung mehr als 650 m3/h beträgt, müssen nach der Zeit tlimit automatisch auf einen Luftstrom umschalten, der höchstens 650 m3/h beträgt. Dabei handelt es sich um den Grenzwert für die Zeit, in der eine Haushaltsdunstabzugshaube mit einem Volumenstrom von mehr als 650 m3/h ein Luftvolumen von 100 m3 absaugt, bevor sie automatisch auf einen Volumenstrom von höchstens 650 m3/h umschaltet. Sie wird wie folgt in Minuten berechnet und auf die nächste ganze Zahl gerundet:
limit
6000
3
max
V
t
0
max
60
limit
max
max
Dabei gilt:
Vmax ist das höchstens abzusaugende Luftvolumen, auf 100 m3 festgesetzt;
Qmax ist der maximale Luftvolumenstrom der Dunstabzugshaube, gegebenenfalls einschließlich Intensiv-/Schnelllaufstufe;
t ist die Zeit in Minuten, auf die nächste ganze Zahl gerundet;
dt ist die Gesamtzeit, in der ein Luftvolumen von 100 m3 erreicht wird;
tlimit ist der Grenzwert für die zum Absaugen eines Volumens von 100 m3 benötigte Zeit in Minuten, auf die nächste ganze Zahl gerundet.
Dabei gilt:
Qmax ist der maximale Luftstrom der Haushaltsdunstabzugshaube, gegebenenfalls einschließlich Intensiv-/Schnelllaufstufe, in m3/h, auf die erste Dezimalstelle gerundet;
3
3.3.2. Bei Haushaltsdunstabzugshauben mit Automatikfunktion während des Kochens:
Die Aktivierung der Automatikfunktion darf nur durch ein manuelles Eingreifen des Nutzers an der Dunstabzugshaube oder an anderer Stelle möglich sein;
die Automatikfunktion muss nach höchstens 10 Minuten, nachdem die Automatikfunktion den Motor abgeschaltet hat, in den manuellen Modus übergehen.
middle
WA
Zur Prüfung der Erfüllung der Anforderungen dieser Verordnung gemäß Artikel 3 Absatz 2 der Richtlinie 2009/125/EG wenden die Behörden der Mitgliedstaaten das folgende Verfahren an:
1. Die Behörden der Mitgliedstaaten prüfen nur ein Exemplar je Modell.
2. Es wird angenommen, dass das Modell den anwendbaren Anforderungen entspricht,
3. Wird das unter Nummer 2 Buchstabe a geforderte Ergebnis nicht erreicht, so wird angenommen, dass das Modell und alle gleichwertigen Modelle die Anforderungen dieser Verordnung nicht erfüllen.
4. Wird das unter Nummer 2 Buchstabe b geforderte Ergebnis nicht erreicht, so prüfen die Behörden der Mitgliedstaaten drei weitere Exemplare desselben Modells. Alternativ können drei Exemplare eines oder mehrerer anderer Modelle ausgewählt werden, die in der technischen Dokumentation des Lieferanten als gleichwertige Modelle aufgeführt sind.
5. Es wird angenommen, dass das Modell den anwendbaren Anforderungen entspricht, wenn die Prüfung der in Tabelle 7 aufgeführten relevanten Modellparameter für alle Parameter eine Übereinstimmung ergibt.
6. Wird das unter Nummer 5 geforderte Ergebnis nicht erreicht, so wird angenommen, dass das Modell und alle gleichwertigen Modelle die Anforderungen dieser Verordnung nicht erfüllen. Die Behörden der Mitgliedstaaten stellen den Behörden der anderen Mitgliedstaaten und der Kommission innerhalb eines Monats nach der Entscheidung, dass das Modell die Anforderungen nicht erfüllt, die Prüfergebnisse und sonstige relevante Informationen bereit.
Die Behörden der Mitgliedstaaten wenden die in Anhang II beschriebenen Mess- und Berechnungsmethoden an.
Die in diesem Anhang festgelegten Prüftoleranzen gelten nur für die Nachprüfung der gemessenen Parameter durch die Behörden der Mitgliedstaaten und geben an, inwieweit die Messergebnisse der Nachprüfungen vom angegebenen Wert abweichen dürfen; sie sind jedoch vom Hersteller in keiner Weise für die Festlegung der Werte in der technischen Dokumentation oder für eine Auslegung dieser Werte heranzuziehen, um eine Einstufung in eine bessere Energieeffizienzklasse zu erreichen oder eine bessere Leistung anzugeben.
| Gemessene Parameter | Prüftoleranzen |
| Masse des Haushaltsbackofens (M) | Der ermittelte Wert darf den angegebenen Wert M nicht um mehr als 5 % überschreiten. |
| Volumen des Garraums des Haushaltsbackofens (V) | Der ermittelte Wert darf den angegebenen Wert V nicht um mehr als 5 % unterschreiten. |
| ECelectric cavity, ECgas cavity | Der ermittelte Wert darf den für ECelectric cavity bzw. ECgas cavity angegebenen Wert nicht um mehr als 5 % überschreiten. |
| ECelectric hob | Der ermittelte Wert darf den für ECelectric hob angegebenen Wert nicht um mehr als 5 % überschreiten. |
| EEgas hob | Der ermittelte Wert darf den für EEgas hob angegebenen Wert nicht um mehr als 5 % unterschreiten. |
| WBEP, WL | Der ermittelte Wert darf den für WBEP und WL angegebenen Wert nicht um mehr als 5 % überschreiten. |
| QBEP, PBEP | Der ermittelte Wert darf den für QBEP und PBEP angegebenen Wert nicht um mehr als 5 % unterschreiten. |
| Qmax | Der ermittelte Wert darf den angegebenen Wert Qmax nicht um mehr als 8 % überschreiten. |
| Emiddle | Der ermittelte Wert darf den für Emiddle angegebenen Wert nicht um mehr als 5 % unterschreiten. |
| Schallleistungspegel LWA | Der ermittelte Wert darf den angegebenen Wert nicht überschreiten. |
| Po, Ps | Der ermittelte Wert für die Leistungsaufnahme Po und Ps darf den angegebenen Wert nicht um mehr als 10 % überschreiten. Beträgt der ermittelte Wert für die Leistungsaufnahme Po und Ps höchstens 1,00 W, so darf er den angegebenen Wert nicht um mehr als 0,10 W überschreiten. |
Zum Zeitpunkt des Inkrafttretens dieser Verordnung weisen die energieeffizientesten am Markt erhältlichen Haushaltsbacköfen, -kochmulden und -dunstabzugshauben folgende Werte auf:
| Haushaltsbacköfen | elektrisch | EEIcavity = 70,7 |
| Gas | EEIcavity = 75,4 | |
| Haushaltskochmulden | elektrisch | ECelectric cooking = 169,3 |
| Gas | EEgas burner = 63,5 % | |
| Haushaltsdunstabzugshauben | Luftvolumenstrom | FDEhood = 22 |
| Geräuschpegel | 51 dB bei 550 m3/h; 57 dB bei 750 m3/h |
| dB |