EU-RechtVerordnungenDelegierte Verordnung (EU) Nr. 3/2014 der Kommission vom 24. Oktober 2013 zur Ergänzung der Verordnung (EU) Nr. 168/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates hinsichtlich der Anforderungen an die funktionale Sicherheit von Fahrzeugen für die Genehmigung von zwei- oder dreirädrigen und vierrädrigen Fahrzeugen Text von Bedeutung für den EWRKAPITEL II PFLICHTEN DER HERSTELLERArtikel 7

Artikel 7Anforderungen an Bremsen, einschließlich Antiblockier- und kombinierte Bremssysteme, falls installiert

In Kraft seit 31. Januar 2014
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