Artikel 25 Inkrafttreten — Delegierte Verordnung (EU) Nr. 3/2014 der Kommission vom 24. Oktober 2013 zur Ergänzung der Verordnung (EU) Nr. 168/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates hinsichtlich der Anforderungen an die funktionale Sicherheit von Fahrzeugen für die Genehmigung von zwei- oder dreirädrigen und vierrädrigen Fahrzeugen Text von Bedeutung für den EWR
Gliederung
KAPITEL IV SCHLUSSBESTIMMUNGEN
Artikel 25 Inkrafttreten
Rückverweise
Amtsblatt der Europäischen Union
Sie gilt ab dem 1. Januar 2016.
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