Artikel 21 Anforderungen an den Insassenschutz einschließlich Innenausstattung und Fahrzeugtüren — Delegierte Verordnung (EU) Nr. 3/2014 der Kommission vom 24. Oktober 2013 zur Ergänzung der Verordnung (EU) Nr. 168/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates hinsichtlich der Anforderungen an die funktionale Sicherheit von Fahrzeugen für die Genehmigung von zwei- oder dreirädrigen und vierrädrigen Fahrzeugen Text von Bedeutung für den EWR
Gliederung
KAPITEL II PFLICHTEN DER HERSTELLER
Artikel 21 Anforderungen an den Insassenschutz einschließlich Innenausstattung und Fahrzeugtüren
Rückverweise
Die Prüfverfahren und Leistungsanforderungen, die für den in Anhang II Teil B16 von Verordnung (EU) Nr. 168/2013 genannten Insassenschutz einschließlich Innenausstattung und Fahrzeugtüren gelten, sind gemäß Anhang XVII dieser Verordnung durchzuführen und zu überprüfen.
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