EU-RechtVerordnungenDelegierte Verordnung (EU) Nr. 3/2014 der Kommission vom 24. Oktober 2013 zur Ergänzung der Verordnung (EU) Nr. 168/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates hinsichtlich der Anforderungen an die funktionale Sicherheit von Fahrzeugen für die Genehmigung von zwei- oder dreirädrigen und vierrädrigen Fahrzeugen Text von Bedeutung für den EWRKAPITEL II PFLICHTEN DER HERSTELLERArtikel 20

Artikel 20Anforderungen an das Geschwindigkeitsbegrenzungsschild und dessen Anbringungsstelle am Fahrzeug

In Kraft seit 31. Januar 2014
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