Artikel 20 Anforderungen an das Geschwindigkeitsbegrenzungsschild und dessen Anbringungsstelle am Fahrzeug — Delegierte Verordnung (EU) Nr. 3/2014 der Kommission vom 24. Oktober 2013 zur Ergänzung der Verordnung (EU) Nr. 168/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates hinsichtlich der Anforderungen an die funktionale Sicherheit von Fahrzeugen für die Genehmigung von zwei- oder dreirädrigen und vierrädrigen Fahrzeugen Text von Bedeutung für den EWR
Gliederung
KAPITEL II PFLICHTEN DER HERSTELLER
Artikel 20 Anforderungen an das Geschwindigkeitsbegrenzungsschild und dessen Anbringungsstelle am Fahrzeug
Rückverweise
Die Prüfverfahren und Leistungsanforderungen, die für das in Anhang II Teil B15 von Verordnung (EU) Nr. 168/2013 genannte Geschwindigkeitsbegrenzungsschild und dessen Anbringungsstelle an Fahrzeugen der Klasse L gelten, sind gemäß Anhang XVI dieser Verordnung durchzuführen und zu überprüfen.
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