Artikel 17 Anforderungen an Sitzplätze (Sättel und Sitze) — Delegierte Verordnung (EU) Nr. 3/2014 der Kommission vom 24. Oktober 2013 zur Ergänzung der Verordnung (EU) Nr. 168/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates hinsichtlich der Anforderungen an die funktionale Sicherheit von Fahrzeugen für die Genehmigung von zwei- oder dreirädrigen und vierrädrigen Fahrzeugen Text von Bedeutung für den EWR
Gliederung
KAPITEL II PFLICHTEN DER HERSTELLER
Artikel 17 Anforderungen an Sitzplätze (Sättel und Sitze)
Rückverweise
Die Prüfverfahren und Leistungsanforderungen, die für die in Anhang II Teil B12 von Verordnung (EU) Nr. 168/2013 genannten Sitzplätze (Sättel und Sitze) gelten, sind gemäß Anhang XIII dieser Verordnung durchzuführen und zu überprüfen.
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