EU-RechtVerordnungenDelegierte Verordnung (EU) Nr. 3/2014 der Kommission vom 24. Oktober 2013 zur Ergänzung der Verordnung (EU) Nr. 168/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates hinsichtlich der Anforderungen an die funktionale Sicherheit von Fahrzeugen für die Genehmigung von zwei- oder dreirädrigen und vierrädrigen Fahrzeugen Text von Bedeutung für den EWRKAPITEL II PFLICHTEN DER HERSTELLERArtikel 15

Artikel 15Anforderungen an die Überrollschutzstruktur

In Kraft seit 31. Januar 2014
Up-to-date