Artikel 1 Gegenstand — Delegierte Verordnung (EU) Nr. 3/2014 der Kommission vom 24. Oktober 2013 zur Ergänzung der Verordnung (EU) Nr. 168/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates hinsichtlich der Anforderungen an die funktionale Sicherheit von Fahrzeugen für die Genehmigung von zwei- oder dreirädrigen und vierrädrigen Fahrzeugen Text von Bedeutung für den EWR
Gliederung
KAPITEL I GEGENSTAND UND BEGRIFFSBESTIMMUNGEN
Artikel 1 Gegenstand
Diese Verordnung enthält ausführliche technische Anforderungen und Prüfverfahren bezüglich der funktionalen Sicherheit für die Genehmigung und Marktüberwachung von Fahrzeugen der Klasse L sowie von Systemen, Bauteilen und selbstständigen technischen Einheiten für diese Fahrzeuge gemäß Verordnung (EU) Nr. 168/2013 und sie enthält ferner ein Verzeichnis von UNECE-Regelungen und ihren Änderungen.
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