Artikel 214 Nationale Zahlungen für den Zuckersektor in Finnland — Die gemeinsame Organisation der Agrarmärkte in der EU
Gliederung
TEIL IV WETTBEWERBSVORSCHRIFTEN
KAPITEL II Staatliche beihilfen
Artikel 214 Nationale Zahlungen für den Zuckersektor in Finnland
Finnland kann Zuckerrübenerzeugern je Wirtschaftsjahr nationale Zahlungen von bis zu 350 EUR pro Hektar gewähren.
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