EU-RechtVerordnungenDie gemeinsame Organisation der Agrarmärkte in der EUTEIL II BINNENMARKTTITEL II VORSCHRIFTEN FÜR DIE VERMARKTUNG UND DIE ERZEUGERORGANISATIONENKAPITEL III Erzeugerorganisationen und deren vereinigungen und branchenverbändeAbschnitt 5 Systeme für den Abschluss von VerträgenArtikel 172

Artikel 172 Steuerung des Angebots bei Schinken mit geschützter Ursprungsbezeichnung oder geschützter geografischer Angabe

In Kraft seit 20. Dezember 2013
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