EU-RechtVerordnungenDie gemeinsame Organisation der Agrarmärkte in der EUTEIL II BINNENMARKTTITEL II VORSCHRIFTEN FÜR DIE VERMARKTUNG UND DIE ERZEUGERORGANISATIONENKAPITEL III Erzeugerorganisationen und deren vereinigungen und branchenverbändeAbschnitt 4 Anpassung des AngebotsArtikel 166

Artikel 166 Maßnahmen zur Erleichterung der Anpassung des Angebots an die Marktnachfrage

In Kraft seit 20. Dezember 2013
Up-to-date