Artikel 9 Ex-ante-Konditionalitäten — Europäischer Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums
Gliederung
TITEL II PROGRAMMPLANUNG
KAPITEL II Ausarbeitung, Genehmigung und Änderung der Programme zur Entwicklung des ländlichen Raums
Artikel 9 Ex-ante-Konditionalitäten
Rückverweise
Zusätzlich zu den allgemeinen Ex-ante-Konditionalitäten in Anhang XI Teil II der Verordnung (EU) Nr. 1303/2013 gelten die Ex-ante-Konditionalitäten in Anhang V dieser Verordnung für die ELER-Planung, sofern sie für die spezifischen Ziele, die im Rahmen der Prioritäten des Programms verfolgt werden, relevant und auf diese anwendbar sind.
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