Artikel 68 Ziele — Europäischer Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums
Gliederung
Rückverweise
Mit dem Begleitungs- und Bewertungssystem
a) sollen die Fortschritte und Verwirklichungen der Politik zur Entwicklung des ländlichen Raums aufgezeigt sowie die Auswirkungen, die Wirksamkeit, Effizienz und Zweckdienlichkeit der Interventionen im Rahmen dieser Politik bewertet werden;
b) soll zu einer gezielter ausgerichteten Förderung der Entwicklung des ländlichen Raums beigetragen werden;
c) soll ein gemeinsamer Lernprozess im Zusammenhang mit der Begleitung und der Bewertung unterstützt werden.
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