Artikel 2 Begriffsbestimmungen — Bevölkerungsstatistiken
Rückverweise
Für die Zwecke dieser Verordnung gelten folgende Begriffsbestimmungen:
a) „national“ bezieht sich auf das Hoheitsgebiet eines Mitgliedstaats im Sinne der Verordnung (EG) Nr. 1059/2003 in der zur Bezugszeit geltenden Fassung;
b) „regional“ bedeutet NUTS-Ebene 1, NUTS-Ebene 2 oder NUTS-Ebene 3 im Sinne der Verordnung (EG) Nr. 1059/2003 in der zur Bezugszeit geltenden Fassung; wenn dieser Begriff im Zusammenhang mit Ländern, die nicht Mitglied der Union sind, benutzt wird, bedeutet „regional“ die statistischen Regionen auf der Ebene 1, 2 oder 3, wie mit diesen Ländern und der Kommission (Eurostat) vereinbart, zur Bezugszeit;
c) „Wohnbevölkerung“ bedeutet alle Personen, deren üblicher Aufenthaltsort zur Bezugszeit in einem Mitgliedstaat liegt;
d) „üblicher Aufenthaltsort“ ist der Ort, an dem eine Person normalerweise ihre täglichen Ruhephasen verbringt, ungeachtet vorübergehender Abwesenheit zu Zwecken der Erholung, des Urlaubs, des Besuchs von Freunden und Verwandten, zu geschäftlichen Zwecken, zu medizinischer Behandlung oder religiöser Pilgerfahrt. Nur die nachstehend genannten Personen sind als übliche Einwohner eines bestimmten geografischen Gebiets zu betrachten:
e) „Lebendgeburt“ bedeutet die Geburt eines Kindes, das atmet, oder irgendein anderes Lebenszeichen wie Herzschlag, Pulsation der Nabelschnur oder deutliche Bewegung willkürlicher Muskeln erkennen lässt;
f) „Tod“ bedeutet das dauerhafte Ausbleiben aller Lebenszeichen zu einem beliebigen Zeitpunkt nach einer Lebendgeburt (postnataler Ausfall aller Lebensfunktionen ohne Möglichkeit der Wiederbelebung);
g) „Lebensereignisse“ bedeutet Lebendgeburt und Tod im Sinne der Buchstaben e und f.
Art. 4 KSchG · KSchG · Konsumentenschutzgesetz
Art. 4 Artikel 4
…I Nr. 175/2021 , zu den §§ 7c, 7d, 8, 9, 9a, 13a, 28a und 41a , BGBl. Nr. 140/1979 ) Mit Artikel 2 und 3 dieses Bundesgesetzes werden die Richtlinie (EU) 2019/770 über bestimmte vertragsrechtliche Aspekte der Bereitstellung digitaler Inhalte und digitaler Dienstleistungen, ABl. Nr. L…