Verordnung (EU) Nr. 813/2013 der Kommission vom 2. August 2013 zur Durchführung der Richtlinie 2009/125/EG des Europäischen Parlaments und des Rates im Hinblick auf die Festlegung von Anforderungen an die umweltgerechte Gestaltung von Raumheizgeräten und Kombiheizgeräten Text von Bedeutung für den EWR
Vorwort/Präambel
(1) Mit dieser Verordnung werden Anforderungen an die umweltgerechte Gestaltung im Hinblick auf das Inverkehrbringen und/oder die Inbetriebnahme von Raumheizgeräten und Kombiheizgeräten mit einer Wärmenennleistung ≤ 400 kW festgelegt, einschließlich solcher, die Teil von Verbundanlagen aus Raumheizgeräten, Temperaturreglern und Solareinrichtungen oder Verbundanlagen aus Kombiheizgeräten, Temperaturreglern und Solareinrichtungen im Sinne des Artikels 2 der delegierten Verordnung (EU) Nr. 811/2013 sind.
(2) Diese Verordnung gilt nicht für
a) Heizgeräte, die eigens für den Einsatz von gasförmigen oder flüssigen Brennstoffen ausgelegt sind, die überwiegend aus Biomasse hergestellt sind;
Zusätzlich zu den Begriffsbestimmungen des Artikels 2 der Richtlinie 2009/125/EG gelten für diese Verordnung folgende Begriffsbestimmungen:
1. „Heizgerät“ bezeichnet ein Raumheizgerät oder ein Kombiheizgerät;
2. „Raumheizgerät“ bezeichnet eine Vorrichtung, die
3. „Kombiheizgerät“ bezeichnet ein Raumheizgerät, das dazu entworfen ist, ebenfalls Wärme zur Bereitung von warmem Trink- oder Sanitärwasser mit einem bestimmten Temperaturniveau, in einer bestimmten Menge und einem bestimmten Durchfluss innerhalb bestimmter Zeiträume bereitzustellen und das an eine externe Trink- oder Sanitärwasserzufuhr angeschlossen ist;
4. „wasserbetriebene Zentralheizungsanlage“ bezeichnet eine Anlage, in der Wasser als Übertragungsmedium zur Verteilung zentral erzeugter Wärme an Wärmestrahler zum Zweck der Raumheizung von Gebäuden oder Teilen von Gebäuden dient;
5. „Wärmeerzeuger“ bezeichnet den Teil eines Heizgerätes, der mithilfe eines oder mehrerer der folgenden Verfahren die Wärme erzeugt:
6. „Heizgerätegehäuse“ bezeichnet den Teil eines Heizgerätes, der für die Aufnahme des Wärmeerzeugers bestimmt ist;
7. „Wärmenennleistung“ (Prated) bezeichnet die angegebene Wärmeleistung eines Heizgerätes beim Betrieb zur Raumheizung und gegebenenfalls zur Warmwasserbereitung unter Norm-Nennbedingungen in kW; für Raumheizgeräte und Kombiheizgeräte mit Wärmepumpe gelten die Bezugs-Auslegungsbedingungen gemäß Anhang III Tabelle 4 als Norm-Nennbedingungen zur Bestimmung der Wärmenennleistung;
8.
(1) Die Ökodesign-Anforderungen an Heizgeräte sind in Anhang II aufgeführt.
(2) Der Geltungsbeginn der einzelnen Ökodesign-Anforderungen richtet sich nach folgendem Zeitplan:
a) Vom 26. September 2015 an
b) Vom 26. September 2017 an
c) Vom 26. September 2018 an müssen Heizgeräte die Anforderungen von Anhang II Nummer 4 Buchstabe a erfüllen.
(3) Die Einhaltung der Ökodesign-Anforderungen wird anhand der in Anhang III aufgeführten Vorgaben gemessen und berechnet.
(1) Das in Artikel 8 Absatz 2 der Richtlinie 2009/125/EG genannte Verfahren zur Konformitätsbewertung ist das in Anhang IV der Richtlinie beschriebene interne Entwurfskontrollsystem oder das in Anhang V der Richtlinie beschriebene Managementsystem, unbeschadet des Artikels 7 Absatz 2 und des Artikels 8 sowie der Anhänge III bis V der Richtlinie 92/42/EWG.
(2) Für die Zwecke der Konformitätsbewertung müssen die technischen Unterlagen die in Anhang II Nummer 5 Buchstabe b aufgeführten Produktinformationen enthalten.
Bei der Durchführung der in Artikel 3 Absatz 2 der Richtlinie 2009/125/EG genannten Marktaufsichtsprüfungen hinsichtlich der Erfüllung der Ökodesign-Anforderungen des Anhangs II dieser Verordnung wenden die Behörden der Mitgliedstaaten das in Anhang IV dieser Verordnung beschriebene Nachprüfungsverfahren an.
Die Werte der leistungsfähigsten Heizgeräte, die zum Zeitpunkt des Inkrafttretens dieser Verordnung auf dem Markt sind, sind in Anhang V aufgeführt.
Die Kommission überprüft diese Verordnung unter Berücksichtigung des technischen Fortschritts bei Heizgeräten und übermittelt dem Ökodesign-Konsultationsforum spätestens fünf Jahre nach Inkrafttreten dieser Verordnung die Ergebnisse dieser Überprüfung. Die Überprüfung muss insbesondere eine Bewertung der folgenden Punkte beinhalten:
a) der Angemessenheit der Festlegung von Ökodesign-Anforderungen für Treibhausgasemissionen im Zusammenhang mit Kältemitteln;
b) des auf der Grundlage von in der Entwicklung befindlichen Messmethoden möglicherweise festzulegenden Niveaus der Ökodesign-Anforderungen für den Ausstoß von Kohlenmonoxid, Kohlenwasserstoffen und Partikeln;
c) der Angemessenheit der Festlegung strengerer Ökodesign-Anforderungen für die Energieeffizienz von Raumheizgeräten mit Heizkessel und Kombiheizgeräten mit Heizkessel, für den Schallleistungspegel und den Ausstoß von Stickoxiden;
d) der Angemessenheit der Festlegung von Ökodesign-Anforderungen für Heizgeräte, die eigens für die Nutzung gasförmiger oder flüssiger Brennstoffe ausgelegt sind, die überwiegend aus Biomasse hergestellt sind;
e) der Gültigkeit des Wertes des Umwandlungskoeffizienten;
f) der Angemessenheit einer Zertifizierung durch Dritte.
(1) Bis zum 26. September 2015 dürfen die Mitgliedstaaten das Inverkehrbringen und/oder die Inbetriebnahme von Heizgeräten gestatten, die die nationalen Vorschriften hinsichtlich des Wirkungsgrads der jahreszeitbedingten Raumheizungs- und Wassererwärmungs-Energieeffizienz sowie hinsichtlich des Schallleistungspegels erfüllen, die zu dem Zeitpunkt gelten, an dem diese Verordnung erlassen wird.
(2) Bis zum 26. September 2018 dürfen die Mitgliedstaaten das Inverkehrbringen und/oder die Inbetriebnahme von Heizgeräten gestatten, die die nationalen Vorschriften hinsichtlich des Ausstoßes von Stickoxiden erfüllen, die zu dem Zeitpunkt gelten, an dem diese Verordnung erlassen wird.
Die Richtlinie 92/42/EWG wird mit Ausnahme ihres Artikels 7 Absatz 2, ihres Artikels 8 und ihrer Anhänge III bis V aufgehoben; dies berührt nicht die Verpflichtungen der Mitgliedstaaten, diese Richtlinie in nationales Recht umzusetzen und bis zum Geltungsbeginn der in Anhang II dieser Verordnung festgelegten Ökodesign-Anforderungen anzuwenden.
Amtsblatt der Europäischen Union
Für die Anhänge II bis V gelten folgende Begriffsbestimmungen:
1. „Bereitschaftszustand“ bezeichnet einen Zustand, in dem das Heizgerät mit dem Netz verbunden ist, auf die Energiezufuhr aus dem Netz angewiesen ist, um bestimmungsgemäß zu funktionieren, und nur folgende Funktionen gegebenenfalls zeitlich unbegrenzt bereitstellt: die Reaktivierungsfunktion oder die Reaktivierungsfunktion zusammen mit lediglich einer Anzeige, dass die Reaktivierungsfunktion aktiv ist, und/oder einer Informations- oder Statusanzeige;
2. „Leistungsaufnahme im Bereitschaftszustand“ (PSB) bezeichnet die Leistungsaufnahme des Heizgerätes (kW) im Bereitschaftszustand;
3. „durchschnittliche Klimaverhältnisse“ bezeichnet die Temperaturverhältnisse, die für die Stadt Straßburg typisch sind;
4. „Temperaturregler“ bezeichnet die Vorrichtung, die im Hinblick auf den Wert der erwünschten Innentemperatur und auf die Zeitpunkte, zu denen eine bestimmte Innentemperatur herrschen soll, die Schnittstelle zum Endnutzer bildet und maßgebliche Daten an eine Schnittstelle des Heizgerätes, etwa eine zentrale Verarbeitungseinheit, weitergibt und so zur Regelung der Innentemperatur(en) beiträgt;
5. „Brennwert“ bezeichnet die gesamte Wärmemenge, die eine Einheit Brennstoff abgibt, wenn sie mit Sauerstoff vollständig verbrannt wird und die Verbrennungsprodukte auf Umgebungstemperatur abkühlen; diese Wärmemenge umfasst die im Brennstoff enthaltene Kondensationswärme des gesamten Wasserdampfes ebenso wie die des Wasserdampfes, der durch die Verbrennung von im Brennstoff enthaltenem Wasserstoff entsteht;
6. „gleichwertiges Modell“ bezeichnet ein in Verkehr gebrachtes Modell mit denselben technischen Parametern, die in Tabelle 1 bzw. Tabelle 2 von Anhang II Nummer 5 angegeben sind, wie sie ein anderes vom selben Hersteller in Verkehr gebrachtes Modell aufweist.
a) Vom 26. September 2015 an dürfen die jahreszeitbedingte Raumheizungs-Energieeffizienz und die Wirkungsgrade von Heizgeräten folgende Werte nicht unterschreiten:
b) Vom 26. September 2017 an darf die jahreszeitbedingte Raumheizungs-Energieeffizienz von elektrischen Raumheizgeräten mit Heizkessel, elektrischen Kombiheizgeräten mit Heizkessel, Raumheizgeräten mit Kraft-Wärme-Kopplung, Raumheizgeräten mit Wärmepumpe und Kombiheizgeräten mit Wärmepumpe nicht unter folgende Werte fallen:
a) Vom 26. September 2015 an darf die Warmwasserbereitungs-Energieeffizienz von Kombiheizgeräten folgende Werte nicht unterschreiten:
| Angegebenes Lastprofil | 3XS | XXS | XS | S | M | L | XL | XXL | 3XL | 4XL |
| Warmwasserbereitungs-Energieeffizienz | 22 % | 23 % | 26 % | 26 % | 30 % | 30 % | 30 % | 32 % | 32 % | 32 % |
b) Vom 26. September 2017 an darf die Warmwasserbereitungs-Energieeffizienz von Kombiheizgeräten folgende Werte nicht unterschreiten:
1. Für die Feststellung und Überprüfung der Konformität mit den Anforderungen dieser Verordnung werden Messungen und Berechnungen unter Verwendung harmonisierter Normen, deren Nummern im Amtsblatt der Europäischen Union zu diesem Zweck veröffentlicht wurden, oder anderer zuverlässiger, genauer und reproduzierbarer Verfahren vorgenommen, die den Methoden nach dem allgemein anerkannten Stand der Technik Rechnung tragen. Sie müssen die Bedingungen und technischen Parameter der Nummern 2 bis 5 erfüllen.
2. Allgemeine Bedingungen für Messungen und Berechnungen
3. Jahreszeitbedingte Raumheizungs-Energieeffizienz von Raumheizgeräten mit Heizkessel, Kombiheizgeräten mit Heizkessel und Raumheizgeräten mit Kraft-Wärme-Kopplung
4. Jahreszeitbedingte Raumheizungs-Energieeffizienz von Raumheizgeräten und Kombiheizgeräten mit Wärmepumpe
5. Warmwasserbereitungs-Energieeffizienz ηwh von Kombiheizgeräten
| Wärmequelle | Wärmetauscher außen | Wärmetauscher innen | |||
| Eingangstrocken-(feucht-)temperatur | Raumheizgeräte und Kombiheizgeräte mit Wärmepumpe, außer Niedertemperatur-Wärmepumpen | Niedertemperatur-Wärmepumpen | |||
| Eingangstemperatur | Ausgangstemperatur | Eingangstemperatur | Ausgangstemperatur | ||
| Außenluft | + 7 °C (+ 6 °C) | + 47 °C | + 55 °C | + 30 °C | + 35 °C |
Bei der Durchführung der in Artikel 3 Absatz 2 der Richtlinie 2009/125/EG genannten Kontrollen im Rahmen der Marktaufsicht wenden die Behörden der Mitgliedstaaten für die Anforderungen in Anhang II das folgende Nachprüfungsverfahren an:
1. Die Behörden der Mitgliedstaaten prüfen eine einzige Einheit je Modell.
2. Die einschlägigen Anforderungen in Anhang II dieser Verordnung gelten für Heizgerätemodelle als erfüllt, wenn
3. Wird das unter Nr. 2 Buchstabe a angegebene Ergebnis nicht erreicht, gilt diese Verordnung als von dem Modell und allen anderen gleichwertigen Modellen nicht erfüllt. Wird das unter Nr. 2 Buchstaben b bis e angegebene Ergebnis nicht erreicht, wählen die Behörden der Mitgliedstaaten nach dem Zufallsprinzip drei zusätzliche Geräte desselben Modells zur Prüfung aus.
4. Die maßgeblichen Anforderungen in Anhang II dieser Verordnung gelten für Heizgerätemodelle als erfüllt, wenn
5. Werden die unter Nummer 4 geforderten Ergebnisse nicht erreicht, so wird angenommen, dass das Modell und alle gleichwertigen Modelle die Anforderungen dieser Verordnung nicht erfüllen. Die Behörden des Mitgliedstaats stellen den Behörden der anderen Mitgliedstaaten und der Kommission die Prüfergebnisse und andere maßgebliche Informationen innerhalb eines Monats nach der Entscheidung über die Nichterfüllung der Anforderungen zur Verfügung.
Die Behörden der Mitgliedstaaten verwenden die in Anhang III aufgeführten Mess- und Berechnungsmethoden.
Zum Zeitpunkt des Inkrafttretens dieser Verordnung wurden folgende Werte für die besten auf dem Markt verfügbaren Technologien für Heizgeräte hinsichtlich der jahreszeitbedingten Raumheizungs-Energieeffizienz, der Warmwasserbereitungs-Energieeffizienz, des Schallleistungspegels und des Stickoxidausstoßes ermittelt:
1. Richtwert für die jahreszeitbedingte Raumheizungs-Energieeffizienz bei Mitteltemperaturanwendung: 145 %.
2. Richtwerte für die Warmwasserbereitungs-Energieeffizienz von Kombiheizgeräten:
3. Richtwerte im Freien für den Schallleistungspegel (LWA) von Raumheizgeräten und Kombiheizgeräten mit Wärmepumpe nach Wärmenennleistung:
4. Richtwerte für den Stickoxidausstoß, angegeben als Stickstoffdioxid:
Aus den Richtwerten der Nummern 1 bis 4 lässt sich nicht notwendigerweise schließen, dass eine Kombination dieser Werte von einem einzelnen Heizgerät erreicht werden kann.
b) Heizgeräte für feste Brennstoffe;
c) Heizgeräte, die in den Anwendungsbereich der Richtlinie 2010/75/EG des Parlaments und des Rates fallen;
d) Heizgeräte, die Wärme ausschließlich für die Bereitung von heißem Trink- oder Sanitärwasser erzeugen;
e) Heizgeräte zur Erwärmung und Verteilung gasförmiger Wärmeträger wie Dampf oder Luft;
f) Heizgeräte mit Kraft-Wärme-Kopplung und einer elektrischen Höchstleistung von mindestens 50 kW;
g) Wärmeerzeuger, die für mit solchen Wärmeerzeugern auszustattende Heizgeräte oder Heizgerätegehäuse bestimmt sind und vor dem 1. Januar 2018 in Verkehr gebracht werden, um identische Wärmeerzeuger und identische Heizgerätegehäuse zu ersetzen. Auf dem Ersatzprodukt oder auf seiner Verpackung muss deutlich angegeben sein, für welches Heizgerät es bestimmt ist.
9. „Biomasse“: bezeichnet den biologisch abbaubaren Teil von Erzeugnissen, Abfällen und Reststoffen der Landwirtschaft mit biologischem Ursprung (einschließlich pflanzlicher und tierischer Stoffe), der Forstwirtschaft und damit verbundener Wirtschaftszweige einschließlich der Fischerei und der Aquakultur sowie den biologisch abbaubaren Teil von Industrie- und Siedlungsabfällen;
10. „Biomasse-Brennstoff“ bezeichnet einen gasförmigen oder flüssigen, aus Biomasse hergestellten Brennstoff;
11. „fossiler Brennstoff“ bezeichnet einen gasförmigen oder flüssigen Brennstoff fossilen Ursprungs;
12. „Raumheizgerät mit Heizkessel“ bezeichnet ein Raumheizgerät, das Wärme durch die Verbrennung von fossilen und/oder Biomasse-Brennstoffen und/oder durch Nutzung des Joule-Effekts in elektrischen Widerstandsheizelementen erzeugt;
13. „Kombiheizgerät mit Heizkessel“ bezeichnet ein Raumheizgerät mit Heizkessel, das dazu entworfen ist, zusätzlich Wärme zur Bereitung von heißem Trink- oder Sanitärwasser mit einem bestimmten Temperaturniveau, in einer bestimmten Menge und einem bestimmten Durchfluss innerhalb bestimmter Zeiträume bereitzustellen, und das an eine externe Trink- oder Sanitärwasserzufuhr angeschlossen ist;
14. „elektrisches Raumheizgerät mit Heizkessel“ bezeichnet ein Raumheizgerät mit Heizkessel, das Wärme ausschließlich durch Nutzung des Joule-Effekts in elektrischen Widerstandsheizelementen erzeugt;
15. „elektrisches Kombiheizgerät mit Heizkessel“ bezeichnet ein Kombiheizgerät mit Heizkessel, das Wärme ausschließlich durch Nutzung des Joule-Effekts in elektrischen Widerstandsheizelementen erzeugt;
16. „Raumheizgerät mit Kraft-Wärme-Kopplung“ bezeichnet ein Raumheizgerät, das mit ein und demselben Verfahren zugleich Wärme und Strom produziert;
17. „Raumheizgerät mit Wärmepumpe“ bezeichnet ein Raumheizgerät, das zur Wärmeerzeugung Umgebungswärme aus Luft, Wasser oder Boden und/oder Abwärme nutzt; ein Raumheizgerät mit Wärmepumpe kann mit einem oder mehreren Zusatzheizgeräten ausgestattet sein, die den Joule-Effekt in elektrischen Widerstandsheizelementen oder die Verbrennung von fossilen und/oder Biomasse-Brennstoffen nutzen;
18. „Kombiheizgerät mit Wärmepumpe“ bezeichnet ein Raumheizgerät mit Wärmepumpe, das dazu entworfen ist, zusätzlich Wärme zur Bereitung von warmem Trink- oder Sanitärwasser mit einem bestimmten Temperaturniveau, in einer bestimmten Menge und einem bestimmten Durchfluss innerhalb bestimmter Zeiträume bereitzustellen, und das an eine externe Trink- oder Sanitärwasserzufuhr angeschlossen ist;
19. „Zusatzheizgerät“ bezeichnet ein nachrangiges Heizgerät, das Wärme erzeugt, wenn der Wärmebedarf größer ist als die Wärmenennleistung des vorrangigen Heizgerätes;
20. „jahreszeitbedingte Raumheizungs-Energieeffizienz“ (ηs) bezeichnet den Quotienten aus dem von einem Heizgerät gedeckten Raumheizwärmebedarf für eine bestimmte Heizperiode und dem zur Deckung dieses Bedarfs erforderlichen jährlichen Energieverbrauch in %;
21. „Warmwasserbereitungs-Energieeffizienz“ (ηwh) bezeichnet den Quotienten aus der von einem Kombiheizgerät gelieferten Nutzenergie im Trink- oder Sanitärwasser und der für ihre Erzeugung erforderlichen Energie in %;
22. „Schallleistungspegel“ (LWA) bezeichnet den A-bewerteten Schallleistungspegel in Innenräumen und/oder im Freien in dB;
23. „Umwandlungskoeffizient“(CC) bezeichnet einen Beiwert, der dem auf 40 % geschätzten durchschnittlichen Wirkungsgrad der Erzeugung in der EU laut Richtlinie 2012/27/EU des Europäischen Parlaments und des Rates entspricht; der Wert des Umwandlungskoeffizienten beträgt CC = 2,5.
In Anhang I sind zusätzliche Begriffsbestimmungen für die Anhänge II bis V aufgeführt.
8. „Kombiheizgerät mit Brennstoffheizkessel“ bezeichnet ein Kombiheizgerät mit Heizkessel, das Wärme durch die Verbrennung von fossilen und/oder Biomasse-Brennstoffen erzeugt und mit einem oder mehreren zusätzlichen Wärmeerzeugern ausgestattet sein kann, die den Joule-Effekt in elektrischen Widerstandsheizelementen nutzen;
9. „Heizkessel des Typs B1“ bezeichnet ein mit einer Strömungssicherung ausgestattetes Raumheizgerät mit Brennstoffheizkessel zum Anschluss an eine Abgasanlage mit Naturzug, die die Verbrennungsabgase aus dem Aufstellraum des Raumheizgeräts mit Brennstoffheizkessel hinaus befördert, wobei das Gerät die Verbrennungsluft unmittelbar aus dem Aufstellraum ansaugt; ein Heizkessel des Typs B1 wird ausschließlich als B1-Heizkessel vertrieben;
10. „Kombiheizkessel des Typs B1“ bezeichnet ein mit einer Strömungssicherung ausgestattetes Kombiheizgerät mit Brennstoffheizkessel zum Anschluss an eine Abgasanlage mit Naturzug, die die Verbrennungsabgase aus dem Aufstellraum des Raumheizgeräts mit Brennstoffheizkessel hinaus befördert, wobei das Gerät die Verbrennungsluft unmittelbar aus dem Aufstellraum ansaugt; ein Kombiheizkessel des Typs B1 wird ausschließlich als B1-Kombiheizkessel vertrieben;
11. „jahreszeitbedingte Raumheizungs-Energieeffizienz im Betriebszustand“ (ηson) bezeichnet
für Raumheizgeräte mit Brennstoffheizkessel und Kombiheizgeräte mit Brennstoffheizkessel einen gewichteten Durchschnitt des Wirkungsgrads bei Wärmenennleistung sowie des Wirkungsgrads bei 30 % der Wärmenennleistung in %,
für elektrische Raumheizgeräte mit Heizkessel und elektrische Kombiheizgeräte mit Heizkessel den Wirkungsgrad bei Wärmenennleistung in %,
für Raumheizgeräte mit Kraft-Wärme-Kopplung ohne Zusatzheizgeräte den Wirkungsgrad bei Wärmenennleistung in %,
für Raumheizgeräte mit Kraft-Wärme-Kopplung mit Zusatzheizgeräten einen gewichteten Durchschnitt des Wirkungsgrads bei Wärmenennleistung bei abgeschalteten Zusatzheizgeräten und des Wirkungsgrads bei Wärmenennleistung bei eingeschalteten Zusatzheizgeräten in %;
12. „Wirkungsgrad“ (η) bezeichnet den Quotienten der Nutzwärmeerzeugung und der Gesamtenergiezufuhr eines Raumheizgerätes mit Heizkessel, eines Kombiheizgerätes mit Heizkessel oder eines Raumheizgerätes mit Kraft-Wärme-Kopplung in %, wobei die Gesamtenergiezufuhr als Brennwert und/oder Endenergie multipliziert mit dem Umwandlungskoeffizienten ausgedrückt wird;
13. „Nutzwärmeerzeugung“ (P) bezeichnet die Wärmeerzeugung eines Raumheizgerätes mit Heizkessel, eines Kombiheizgerätes mit Heizkessel oder eines Raumheizgerätes mit Kraft-Wärme-Kopplung, die auf den Wärmeträger übertragen wird, in kW;
14. „elektrischer Wirkungsgrad“ (ηel) bezeichnet den Quotienten der Stromerzeugung und der Gesamtenergiezufuhr eines Raumheizgerätes mit Kraft-Wärme-Kopplung in %, wobei die Gesamtenergiezufuhr als Brennwert und/oder Endenergie multipliziert mit dem Umwandlungskoeffizienten ausgedrückt wird;
15. „Energieverbrauch der Zündflamme“ (Pign) bezeichnet den Energieverbrauch eines Brenners zur Zündung des Hauptbrenners als Brennwert in W;
16. „Brennwert-Heizkessel oder Kondensationsheizkessel“ bezeichnet ein Raumheizgerät oder ein Kombiheizgerät mit Heizkessel, in dem unter normalen Betriebsbedingungen und bei bestimmten Kesselwassertemperaturen der in den Verbrennungsprodukten enthaltene Wasserdampf kondensiert, damit die Latentwärme des Wasserdampfes für Heizzwecke genutzt wird;
17. „Hilfsstromverbrauch“ bezeichnet die elektrische Energie, die jährlich für den bestimmungsgemäßen Betrieb eines Raumheizgerätes mit Heizkessel, eines Kombiheizgerätes mit Heizkessel oder eines Raumheizgerätes mit Kraft-Wärme-Kopplung erforderlich ist, berechnet aus dem Stromverbrauch bei Volllast (elmax), Teillast (elmin), im Bereitschaftszustand und bei vorgegebenen Betriebszeiten für jede Betriebsart, angegeben als Endenergie in kWh;
18. „Wärmeverlust im Bereitschaftszustand“ (Pstby) bezeichnet den Wärmeverlust eines Raumheizgerätes mit Heizkessel, eines Kombiheizgerätes mit Heizkessel oder eines Raumheizgerätes mit Kraft-Wärme-Kopplung in Betriebszuständen ohne Wärmebedarf in kW.
19. „Außenlufttemperatur“(Tj) bezeichnet die Trockentemperatur der Außenluft in °C; die relative Luftfeuchtigkeit kann durch die entsprechende Feuchttemperatur angegeben werden);
20. „Nenn-Leistungszahl“ (COPrated) oder „Nenn-Heizzahl“ (PERrated) bezeichnet die angegebene Heizleistung in kW geteilt durch die Energiezufuhr, ausgedrückt in kW als Brennwert und/oder als mit dem Umwandlungskoeffizienten multiplizierte Endenergie, beim Heizbetrieb unter Norm-Nennbedingungen;
21. „Bezugs-Auslegungsbedingungen“ bezeichnet die Kombination der Bezugs-Auslegungstemperatur, der maximalen Bivalenztemperatur und des maximalen Grenzwerts der Betriebstemperatur, wie in Anhang III Tabelle 4 angegeben;
22. „Bezugs-Auslegungstemperatur“ (Tdesignh) bezeichnet die Außenlufttemperatur in °C laut Anhang III Tabelle 4, bei der das Teillastverhältnis 1 beträgt;
23. „Teillastverhältnis“ (pl(Tj)) bezeichnet die Außentemperatur abzüglich 16 °C, geteilt durch die Bezugs-Auslegungstemperatur abzüglich 16 °C;
24. „Heizperiode“ bezeichnet eine Reihe von Betriebsbedingungen, wobei für jede Klasse die Kombination von Außenlufttemperaturen und der Anzahl der Stunden angegeben ist, über die diese Temperaturen in der jeweiligen Periode vorliegen;
25. „Klasse“ (Klassej) bezeichnet eine Kombination von Außenlufttemperatur und Klassen-Stunden gemäß Anhang III Tabelle 5;
26. „Klassen-Stunden“ (Hj) bezeichnet die Anzahl der Stunden je Heizperiode, angegeben als Stunden je Jahr, in denen eine bestimmte Αußenlufttemperatur in der jeweiligen Klasse gemäß Anhang III Tabelle 5 vorliegt;
27. „Teillast für die Heizung“ (Ph(Tj)) bezeichnet die Heizlast bei einer bestimmten Außenlufttemperatur; sie ergibt sich aus der Auslegungslast multipliziert mit dem Teillastverhältnis und wird in kW angegeben;
28. „jahreszeitbedingte Leistungszahl“ (SCOP) oder „jahreszeitbedingte Heizzahl“ (SPER) bezeichnet die für die jeweilige Heizperiode repräsentative Gesamtleistungszahl eines elektrisch betriebenen Raumheizgerätes oder Kombiheizgerätes mit Wärmepumpe oder die Gesamtheizzahl eines brennstoffbetriebenen Raumheizgerätes oder Kombiheizgerätes mit Wärmepumpe, berechnet aus dem Bezugs-Jahresenergiebedarf geteilt durch den jährlichen Energieverbrauch;
29. „Bezugs-Jahresheizenergiebedarf“ (QH) bezeichnet den als Grundlage für die Berechnung von SCOP oder von SPER heranzuziehenden Bezugs-Heizenergiebedarf in einer angegebenen Heizperiode; er ergibt sich aus dem Wert der Auslegungslast im Heizbetrieb multipliziert mit dem Jahresbetriebsstundenäquivalent und wird in kWh angegeben;
30. „jährlicher Energieverbrauch“ (QHE) bezeichnet den jährlichen zur Deckung des Bezugs-Jahresheizenergiebedarfs für eine angegebene Heizperiode erforderlichen Energieverbrauch, angegeben in kWh als Brennwert und/oder Endenergie multipliziert mit dem Umwandlungsfaktor;
31. „Jahresbetriebsstundenäquivalent“ (HHE) bezeichnet in h die angenommene jährliche Anzahl von Stunden, in denen ein Raumheizgerät oder Kombiheizgerät mit Wärmepumpe die Auslegungslast für die Heizung erbringen muss, um den Bezugs-Jahresheizenergiebedarf zu decken;
32. „Leistungszahl im Betriebszustand“ (SCOPon) oder „Heizzahl im Betriebszustand“ (SPERon) bezeichnet die durchschnittliche Leistungszahl des elektrisch betriebenen Raumheizgerätes oder Kombiheizgerätes mit Wärmepumpe im Betriebszustand oder die durchschnittliche Heizzahl des brennstoffbetriebenen Raumheizgerätes oder Kombiheizgerätes mit Wärmepumpe im Betriebszustand für die jeweilige Heizperiode;
33. „zusätzliche Heizleistung“ (sup(Tj)) bezeichnet die Wärmenennleistung Psup eines Zusatzheizgerätes, das die angegebene Leistung im Heizbetrieb ergänzt, um die Teillast für die Heizung zu erbringen, wenn diese über der angegebenen Leistung im Heizbetrieb liegt, und wird in kW angegeben;
34. „klassenspezifische Leistungszahl“ (COPbin(Tj)) oder „klassenspezifische Heizzahl“ (PERbin(Tj)) bezeichnet für jede Klasse die Leistungszahl des elektrisch betriebenen Raumheizgerätes oder Kombiheizgerätes mit Wärmepumpe oder die Heizzahl des brennstoffbetriebenen Raumheizgerätes oder Kombiheizgerätes mit Wärmepumpe in einer Periode, abgeleitet von der Teillast für die Heizung, der angegebenen Leistung im Heizbetrieb und der angegebenen Leistungszahl für spezifische Klassen, wobei die Werte für andere Klassen inter-/extrapoliert und gegebenenfalls durch den Minderungsfaktor korrigiert werden;
35. „angegebene Leistung im Heizbetrieb“ (Pdh(Tj)) bezeichnet die Heizleistung in kW, die ein Raumheizgerät oder Kombiheizgerät mit Wärmepumpe bei einer bestimmten Außenlufttemperatur erbringen kann;
36. „Leistungssteuerung“ bezeichnet die Fähigkeit eines Raumheizgerätes oder Kombiheizgerätes mit Wärmepumpe, sein Leistungsvermögen durch Änderung des Volumenstroms mindestens eines der zum Betrieb des Kältekreislaufs erforderlichen Fluide zu ändern; diese ist als „fest“ anzugeben, wenn der Volumenstrom nicht geändert werden kann, und als „variabel“, wenn der Volumenstrom in zwei oder mehr Schritten geändert oder variiert wird;
37. „Auslegungslast im Heizbetrieb“ (Pdesignh) bezeichnet die Nenn-Wärmeleistung (Prated) in kW eines Raumheizgerätes oder Kombiheizgerätes mit Wärmepumpe bei der Bezugs-Auslegungstemperatur, wobei die Auslegungslast im Heizbetrieb gleich der Teillast im Heizbetrieb ist, wenn die Außenlufttemperatur gleich der Bezugs-Auslegungstemperatur ist;
38. „angegebene Leistungszahl“ (COPd(Tj)) oder „angegebene Heizzahl“ (PERd(Tj)) bezeichnet die Leistungszahl oder Heizzahl für eine begrenzte Anzahl spezifizierter Klassen;
39. „Bivalenztemperatur“ (Tbiv) bezeichnet die vom Hersteller für den Heizbetrieb angegebene Außenlufttemperatur in °C, bei der die angegebene Leistung im Heizbetrieb gleich der Teillast im Heizbetrieb ist und unterhalb deren die angegebene Leistung im Heizbetrieb zusätzliche Heizleistung erfordert, wenn die Teillast im Heizbetrieb erbracht werden soll;
40. „Grenzwert der Betriebstemperatur“ (TOL) bezeichnet die vom Hersteller für den Heizbetrieb angegebene Außenlufttemperatur in °C, unterhalb deren das Raumheizgerät mit Luft-Wasser-Wärmepumpe oder das Kombiheizgerät mit Luft-Wasser-Wärmepumpe keine Heizleistung abgeben kann und die angegebene Leistung im Heizbetrieb Null beträgt;
41. „Grenzwert der Betriebstemperatur des Heizwassers“ (WTOL) bezeichnet die vom Hersteller für den Heizbetrieb angegebene Vorlaufwassertemperatur in °C, oberhalb deren das Raumheizgerät oder Kombiheizgerät mit Wärmepumpe keine Heizleistung abgeben kann und die angegebene Leistung im Heizbetrieb Null beträgt;
42. „Leistung bei zyklischem Intervall-Heizbetrieb“ (Pcych) bezeichnet die über das zyklische Prüfintervall für den Heizbetrieb integrierte Heizleistung in kW;
43. „Leistungszahl bei zyklischem Intervallbetrieb“ (COPcyc oder PERcyc) bezeichnet die durchschnittliche Leistungszahl oder Heizzahl im zyklischen Prüfintervall, berechnet als über das Intervall integrierte Heizleistung in kWh, geteilt durch die über dasselbe Intervall integrierte Energiezufuhr, wobei diese in kWh als Brennwert und/oder in kWh als Endenergie, multipliziert mit dem Umwandlungskoeffizienten, angegeben wird;
44. „Minderungsfaktor“ (Cdh) bezeichnet das Maß für den Effizienzverlust durch zyklischen Betrieb eines Raumheizgerätes oder Kombiheizgerätes mit Wärmepumpe; wird der Cdh-Wert nicht durch Messung bestimmt, gilt für den Minderungsfaktor der Vorgabewert Cdh = 0,9;
45. „Betriebszustand“ bezeichnet den Zustand, der den Stunden entspricht, in denen Heizlast für den geschlossenen Raum anfällt und die Heizfunktion eingeschaltet ist; dieser Zustand kann mit zyklischem Betrieb des Raumheizgerätes oder Kombiheizgerätes mit Wärmepumpe einhergehen, wenn eine erforderliche Raumlufttemperatur erreicht oder aufrechterhalten werden soll;
46. „Aus-Zustand“ bezeichnet einen Zustand, in dem das Raumluftheizgerät oder Kombiheizgerät mit Wärmepumpe mit dem öffentlichen Stromnetz verbunden ist und keine Funktion ausführt; dies umfasst auch Zustände, in denen nur der Aus-Zustand angezeigt wird, und solche, in denen nur Funktionen zur Gewährleistung der elektromagnetischen Verträglichkeit gemäß der Richtlinie 2004/108/EG des Europäischen Parlaments und des Rates ausgeführt werden.
47. „Thermostat-aus-Zustand“ bezeichnet den Zustand, der den Stunden ohne Heizlast für den geschlossenen Raum entspricht, wobei die Heizfunktion eingeschaltet, das Raumheizgerät oder Kombiheizgerät mit Wärmepumpe jedoch nicht in Betrieb ist; zyklischer Betrieb im Betriebszustand gilt nicht als Thermostat-aus-Zustand;
48. „Betriebszustand mit Kurbelgehäuseheizung“ bezeichnet den Zustand, in dem eine Heizvorrichtung aktiviert ist, die einen Übergang des Kältemittels in den Verdichter verhindert, so dass die Kältemittelkonzentration im Öl beim Anlauf des Verdichters begrenzt ist;
49. „Leistungsaufnahme im Aus-Zustand“ (POFF) bezeichnet die Leistungsaufnahme eines Raumheizgerätes oder Kombiheizgerätes mit Wärmepumpe im Aus-Zustand in kW;
50. „Leistungsaufnahme des Thermostats im Aus-Zustand“ (PTO) bezeichnet die Leistungsaufnahme des Raumheizgerätes oder Kombiheizgerätes mit Wärmepumpe, wenn es sich im Thermostat-aus-Zustand befindet, in kW;
51. „Leistungsaufnahme im Betriebszustand mit Kurbelgehäuseheizung“ (PCK) bezeichnet die Leistungsaufnahme des Raumheizgerätes oder Kombiheizgerätes mit Wärmepumpe, wenn es sich im Betriebszustand mit Kurbelgehäuseheizung befindet, in kW;
52. „Niedertemperatur-Wärmepumpe“ bezeichnet ein Raumheizgerät mit Wärmepumpe, das speziell für Anwendungen im Niedertemperaturbereich entworfen ist und bei einer Eingangstrockentemperatur von – 7 °C oder einer Eingangsfeuchttemperatur von – 8 °C unter den Bezugs-Auslegungsbedingungen für durchschnittliche Klimaverhältnisse kein Heizwasser mit einer Vorlauftemperatur von 52 °C liefern kann;
53. „Anwendung im Niedertemperaturbereich“ bezeichnet eine Anwendung, bei der das Raumheizgerät mit Wärmepumpe seine angegebene Heizleistung bei einer Temperatur von 35 °C am Auslass eines Innenraum-Wärmetauschers abgibt;
54. „Anwendung im Mitteltemperaturbereich“ bezeichnet eine Anwendung, bei der das Raumheizgerät oder Kombiheizgerät mit Wärmepumpe seine angegebene Heizleistung bei einer Temperatur von 55 °C am Auslass eines Innenraum-Wärmetauschers abgibt.
55. „Lastprofil“ bezeichnet eine angegebene Abfolge von Wasserentnahmen gemäß Anhang III Tabelle 7; jedes Kombiheizgerät erfüllt wenigstens ein Lastprofil;
56. „Wasserentnahme“ bezeichnet eine angegebene Kombination von nutzbarem Wasserdurchsatz, nutzbarer Temperatur, nutzbarem Energiegehalt und Höchsttemperatur gemäß Anhang III Tabelle 7;
57. „nutzbarer Wasserdurchsatz“ (f) bezeichnet den Mindestdurchsatz in Litern je Minute, bei dem Warmwasser zur Bezugsenergie gemäß Anhang III Tabelle 7 beiträgt;
58. „nutzbare Wassertemperatur“ (Tm) bezeichnet die Wassertemperatur in °C, bei der Warmwasser zur Bezugsenergie beizutragen beginnt, gemäß Anhang III Tabelle 7;
59. „nutzbarer Energiegehalt“ (Qtap) bezeichnet den Energiegehalt von Warmwasser in kWh, der bei einer Temperatur, die gleich der nutzbaren Wassertemperatur oder höher ist, und bei Wasserdurchsätzen, die gleich dem nutzbaren Wasserdurchsatz oder höher sind, gemäß Anhang III Tabelle 7 bereitgestellt wird;
60. „Energiegehalt von Warmwasser“ bezeichnet das Produkt aus der spezifischen Wärmekapazität von Wasser, der durchschnittlichen Temperaturdifferenz zwischen dem Warmwasserablauf und dem Kaltwasserzulauf sowie der Gesamtmasse des bereitgestellten Warmwassers;
61. „Höchsttemperatur“ (Tp) bezeichnet die Mindestwassertemperatur in °C, die bei der Wasserentnahme gemäß Anhang III Tabelle 7 zu erreichen ist;
62. „Bezugsenergie“ (Qref) bezeichnet die Summe des nutzbaren Energiegehalts von Wasserentnahmen in kWh für ein bestimmtes Lastprofil gemäß Anhang III Tabelle 7;
63. „maximales Lastprofil“ bezeichnet das Lastprofil mit der größten Bezugsenergie, die ein Kombiheizgerät bei gleichzeitiger Einhaltung der Bedingungen für Temperatur und Durchsatz dieses Lastprofils bereitstellen kann;
64. „angegebenes Lastprofil“ bezeichnet das Lastprofil, das bei der Konformitätsbewertung verwendet wird;
65. „täglicher Stromverbrauch“ (Qelec) bezeichnet den Stromverbrauch für die Warmwasserbereitung während 24 aufeinanderfolgender Stunden gemäß dem angegebenen Lastprofil in kWh als Endenergie;
66. „täglicher Brennstoffverbrauch“ (Qfuel) bezeichnet den Brennstoffverbrauch für die Warmwasserbereitung während 24 aufeinanderfolgender Stunden gemäß dem angegebenen Lastprofil in kWh als Brennwert.
| Angegebenes Lastprofil | 3XS | XXS | XS | S | M | L | XL | XXL | 3XL | 4XL |
| Energieeffizienz der Warmwasserbereitung | 32 % | 32 % | 32 % | 32 % | 36 % | 37 % | 38 % | 60 % | 64 % | 64 % |
Vom 26. September 2015 an darf der Schallleistungspegel von Raumheizgeräten und Kombiheizgeräten mit Wärmepumpe folgende Werte nicht überschreiten:
| Wärmenennleistung ≤ 6 kW | Wärmenennleistung > 6 kW und ≤ 12 kW | Wärmenennleistung > 12 kW und ≤ 30 kW | Wärmenennleistung > 30 kW und ≤ 70 kW | ||||
| Schallleistungspegel (LWA), innen | Schallleistungspegel (LWA), außen | Schallleistungspegel (LWA), innen | Schallleistungspegel (LWA), außen | Schallleistungspegel (LWA), innen | Schallleistungspegel (LWA), außen | Schallleistungspegel (LWA), innen | Schallleistungspegel (LWA), außen |
| 60 dB | 65 dB | 65 dB | 70 dB | 70 dB | 78 dB | 80 dB | 88 dB |
a) Vom 26. September 2018 an darf der Stickoxidausstoß, angegeben als Stickstoffdioxid, von Heizgeräten folgende Werte nicht überschreiten:
Raumheizgeräte und Kombiheizgeräte mit Brennstoffheizkessel für den Einsatz gasförmiger Brennstoffe: 56 mg/kWh Brennstoffeinsatz als Brennwert;
Raumheizgeräte und Kombiheizgeräte mit Brennstoffheizkessel für den Einsatz flüssiger Brennstoffe: 120 mg/kWh Brennstoffeinsatz als Brennwert;
Raumheizgeräte mit Kraft-Wärme-Kopplung und äußerer Verbrennung für den Einsatz gasförmiger Brennstoffe: 70 mg/kWh Brennstoffeinsatz als Brennwert;
Raumheizgeräte mit Kraft-Wärme-Kopplung und äußerer Verbrennung für den Einsatz flüssiger Brennstoffe: 120 mg/kWh Brennstoffeinsatz als Brennwert;
Raumheizgeräte mit Kraft-Wärme-Kopplung und Verbrennungsmotor mit innerer Verbrennung für den Einsatz gasförmiger Brennstoffe: 240 mg/kWh Brennstoffeinsatz als Brennwert;
Raumheizgeräte mit Kraft-Wärme-Kopplung und Verbrennungsmotor mit innerer Verbrennung für den Einsatz flüssiger Brennstoffe: 420 mg/kWh Brennstoffeinsatz als Brennwert;
Raumheizgeräte und Kombiheizgeräte mit Wärmepumpe und äußerer Verbrennung für den Einsatz gasförmiger Brennstoffe: 70 mg/kWh Brennstoffeinsatz als Brennwert;
Raumheizgeräte und Kombiheizgeräte mit Wärmepumpe und äußerer Verbrennung für den Einsatz flüssiger Brennstoffe: 120 mg/kWh Brennstoffeinsatz als Brennwert;
Raumheizgeräte und Kombiheizgeräte mit Wärmepumpe und Verbrennungsmotor mit innerer Verbrennung für den Einsatz gasförmiger Brennstoffe: 240 mg/kWh Brennstoffeinsatz als Brennwert;
Raumheizgeräte und Kombiheizgeräte mit Wärmepumpe und Verbrennungsmotor mit innerer Verbrennung für den Einsatz flüssiger Brennstoffe: 420 mg/kWh Brennstoffeinsatz als Brennwert.
Vom 26. September 2015 werden die folgenden Produktinformationen über Heizgeräte bereitgestellt:
a) Die Anleitungen für Installateure und Endnutzer sowie frei zugängliche Websites der Hersteller, ihrer Bevollmächtigten und Importeure enthalten folgende Bestandteile:
b) Für die Zwecke der Konformitätsbewertung gemäß Artikel 4 müssen die technischen Unterlagen folgende Angaben enthalten:
c) Die folgende Angabe ist dauerhaft auf dem Heizgerät anzubringen:
| Modell(e): (Angaben zur Bestimmung des Modells/der Modelle, auf das/die sich die Angaben beziehen) | ||||||||
| Brennwertkessel: (Ja/Nein) | ||||||||
| Niedertemperatur -Kessel: (Ja/Nein) | ||||||||
| B1-Kessel: (Ja/Nein) | ||||||||
| Raumheizgerät mit Kraft-Wärme-Kopplung: (Ja/Nein) | Falls ja, mit Zusatzheizgerät: (Ja/Nein) | |||||||
| Kombiheizgerät: (Ja/Nein) | ||||||||
| Angabe | Symbol | Wert | Einheit | Angabe | Symbol | Wert | Einheit | |
| Wärmenennleistung | Prated | x | kW | Jahreszeitbedingte Raumheizungs-Energieeffizienz | ηs | x | % | |
| Elektrische Raumheizgeräte und Kombiheizgeräte mit Heizkessel: nutzbare Wärmeleistung | Elektrische Raumheizgeräte und Kombiheizgeräte mit Heizkessel: Wirkungsgrad | |||||||
| Bei Wärmenennleistung und Hochtemperaturbetrieb | P4 | x,x | kW | Bei Wärmenennleistung und Hochtemperaturbetrieb | η4 | x,x | % | |
| Bei 30 % der Wärmenennleistung und Niedertemperaturbetrieb | P1 | x,x | kW | Bei 30 % der Wärmenennleistung und Niedertemperaturbetrieb | η1 | x,x | % | |
| Raumheizgeräte mit Kraft-Wärme-Kopplung: nutzbare Wärmeleistung | Raumheizgeräte mit Kraft-Wärme-Kopplung: Wirkungsgrad | |||||||
| Bei Wärmenennleistung des Raumheizgeräts mit Kraft-Wärme-Kopplung bei ausgeschaltetem Zusatzheizgerät | PCHP100 + Sup0 | x,x | kW | Bei Wärmenennleistung des Raumheizgeräts mit Kraft-Wärme-Kopplung bei ausgeschaltetem Zusatzheizgerät | ηCHP100 + Sup0 | x,x | % | |
| Bei Wärmenennleistung des Raumheizgeräts mit Kraft-Wärme-Kopplung bei eingeschaltetem Zusatzheizgerät | PCHP100 + Sup100 | x,x | kW | Bei Wärmenennleistung des Raumheizgeräts mit Kraft-Wärme-Kopplung bei eingeschaltetem Zusatzheizgerät | ηCHP100 + Sup100 | x,x | % | |
| Für Raumheizgeräte mit Kraft-Wärme-Kopplung: elektrischer Wirkungsgrad | Zusatzheizgerät | |||||||
| Bei Wärmenennleistung des Raumheizgeräts mit Kraft-Wärme-Kopplung bei ausgeschaltetem Zusatzheizgerät | ηel,CHP100 + Sup0 | x,x | % | Wärmenennleistung | Psup | x,x | kW | |
| Bei Wärmenennleistung des Raumheizgeräts mit Kraft-Wärme-Kopplung bei eingeschaltetem Zusatzheizgerät | ηel,CHP100 + Sup100 | x,x | % | Art der Energiezufuhr | ||||
| Hilfsstromverbrauch | Sonstige Angaben | |||||||
| bei Volllast | elmax | x,xxx | kW | Wärmeverlust im Bereitschaftszustand | Pstby | x,xxx | kW | |
| bei Teillast | elmin | x,xxx | kW | Energieverbrauch der Zündflamme | Pign | x,xxx | kW | |
| im Bereitschaftszustand | PSB | x,xxx | kW | Stickoxidausstoß | NOx | x | (mg/kWh) | |
| Kombiheizgeräte: | ||||||||
| Angegebenes Lastprofil | Warmwasserbereitungs-Energieeffizienz | ηwh | x | % | ||||
| Täglicher Stromverbrauch | Qelec | x,xxx | kWh | Täglicher Brennstoffverbrauch | Qfuel | x,xxx | kWh | |
| Kontakt | Name und Anschrift des Herstellers oder seines Bevollmächtigten | |||||||
| Modell(e): (Angaben zur Bestimmung des Modells/der Modelle, auf das/die sich die Angaben beziehen) | ||||||||
| Luft-Wasser-Wärmepumpe: (Ja/Nein) | ||||||||
| Wasser-Wasser-Wärmepumpe: (Ja/Nein) | ||||||||
| Sole-Wasser-Wärmepumpe: (Ja/Nein) | ||||||||
| Niedertemperatur-Wärmepumpe: (Ja/Nein) | ||||||||
| Mit Zusatzheizgerät: (Ja/Nein) | ||||||||
| Kombiheizgerät mit Wärmepumpe: (Ja/Nein) | ||||||||
| Die Parameter sind für eine Mitteltemperaturanwendung anzugeben, außer für Niedertemperatur-Wärmepumpen. Für Niedertemperatur-Wärmepumpen sind die Parameter für eine Niedertemperaturanwendung anzugeben. | ||||||||
| Die Parameter sind für durchschnittliche Klimaverhältnisse anzugeben: | ||||||||
| Angabe | Symbol | Wert | Einheit | Angabe | Symbol | Wert | Einheit | |
| Wärmenennleistung | Prated | x | kW | Jahreszeitbedingte Raumheizungs-Energieeffizienz | ηs | x,x | % | |
| Angegebene Leistung für Teillast bei Raumlufttemperatur 20 °C und Außenlufttemperatur Tj | Angegebene Leistungszahl oder Heizzahl für Teillast bei Raumlufttemperatur 20 °C und Außenlufttemperatur Tj | |||||||
| Tj = – 7 °C | Pdh | x,x | kW | Tj = – 7 °C | COPd oder PERd | x,xx oder x,x | oder % | |
| Tj = + 2 °C | Pdh | x,x | kW | Tj = + 2 °C | COPd oder PERd | x,xx oder x,x | oder % | |
| Tj = + 7 °C | Pdh | x,x | kW | Tj = + 7 °C | COPd oder PERd | x,xx oder x,x | oder % | |
| Tj = + 12 °C | Pdh | x,x | kW | Tj = + 12 °C | COPd oder PERd | x,xx oder x,x | % | |
| Tj = Bivalenztemperatur | Pdh | x,x | kW | Tj = Bivalenztemperatur | COPd oder PERd | x,xx oder x,x | oder % | |
| Tj = Betriebstemperaturgrenzwert | Pdh | x,x | kW | Tj = Betriebstemperaturgrenzwert | COPd oder PERd | x,xx oder x,x | oder % | |
| Für Luft-Wasser-Wärmepumpen: Tj = – 15 °C (wenn TOL < – 20 °C) | Pdh | x,x | kW | Für Luft-Wasser-Wärmepumpen: Tj = – 15 °C (wenn TOL < – 20 °C) | COPd oder PERd | x,xx oder x,x | oder % | |
| Bivalenztemperatur | Tbiv | x | °C | Für Luft-Wasser-Wärmepumpen: Betriebsgrenzwert-Temperatur | TOL | x | °C | |
| Leistung bei zyklischem Intervall-Heizbetrieb | Pcych | x,x | kW | Leistungszahl bei zyklischem Intervallbetrieb | COPcyc oder PERcyc | x,xx oder x,x | oder % | |
| Minderungsfaktor | Cdh | x,x | — | Grenzwert der Betriebstemperatur des Heizwassers | WTOL | x | °C | |
| Stromverbrauch in anderen Betriebsarten als dem Betriebszustand | Zusatzheizgerät | |||||||
| Aus-Zustand | POFF | x,xxx | kW | Wärmenennleistung | Psup | x,x | kW | |
| Thermostat-aus-Zustand | PTO | x,xxx | kW | |||||
| Bereitschaftszustand | PSB | x,xxx | kW | Art der Energiezufuhr | ||||
| Betriebszustand mit Kurbelgehäuseheizung | PCK | x,xxx | kW | |||||
| Sonstige Elemente | ||||||||
| Leistungssteuerung | fest/veränderlich | Für Luft-Wasser-Wärmepumpen: Nenn-Luftdurchsatz, außen | — | x | m3/h | |||
| Schallleistungspegel, innen/außen | LWA | x/x | dB | Für Wasser/Sole-Wasser-Wärmepumpen: Wasser- oder Sole-Nenndurchsatz | — | x | m3/h | |
| Stickoxidausstoß | NOx | x | (mg/kWh) | |||||
| Kombiheizgerät mit Wärmepumpe | ||||||||
| Angegebenes Lastprofil | x | Warmwasserbereitungs-Energieeffizienz | ηwh | x | % | |||
| Täglicher Stromverbrauch | Qelec | x,xxx | kWh | Täglicher Brennstoffverbrauch | Qfuel | x,xxx | kWh | |
| Kontakt | Name und Anschrift des Herstellers oder seines Bevollmächtigten | |||||||
| + 20 °C (+ 12 °C) |
| Ein-/Ausgangstemperatur |
| Wasser | + 10 °C/+ 7 °C |
| Sole | 0 °C/– 3 °C |
| Bezugs-Auslegungstemperatur | Bivalenztemperatur | Betriebsgrenzwert-Temperatur |
| Tdesignh | Tbiv | TOL |
| – 10 (– 11) °C | höchstens + 2 °C. | höchstens – 7 °C. |
| Klassej | Tj (°C) | Hj (h/Jahr) |
| 1 bis 20 | – 30 bis – 11 | 0 |
| 21 | –10 | 1 |
| 22 | –9 | 25 |
| 23 | –8 | 23 |
| 24 | –7 | 24 |
| 25 | –6 | 27 |
| 26 | –5 | 68 |
| 27 | –4 | 91 |
| 28 | –3 | 89 |
| 29 | –2 | 165 |
| 30 | –1 | 173 |
| 31 | 0 | 240 |
| 32 | 1 | 280 |
| 33 | 2 | 320 |
| 34 | 3 | 357 |
| 35 | 4 | 356 |
| 36 | 5 | 303 |
| 37 | 6 | 330 |
| 38 | 7 | 326 |
| 39 | 8 | 348 |
| 40 | 9 | 335 |
| 41 | 10 | 315 |
| 42 | 11 | 215 |
| 43 | 12 | 169 |
| 44 | 13 | 151 |
| 45 | 14 | 105 |
| 46 | 15 | 74 |
| Stunden insgesamt | 4910 | |
| Angegebenes Lastprofil | XXS | XS | S | M | L | XL | XXL | 3XL | 4XL |
| Höchstens verfügbare Abluft | 109 | 128 | 128 | 159 | 190 | 870 | 1021 | 2943 | 8830 |
| h | 3XS | XXS | XS | S | |||||||||
| Qtap | f | Tm | Qtap | f | Tm | Qtap | f | Tm | Qtap | f | Tm | Tp | |
| kWh | l/min | °C | kWh | l/min | °C | kWh | l/min | °C | kWh | l/min | °C | °C | |
| 07:00 | 0,015 | 2 | 25 | 0,105 | 2 | 25 | 0,105 | 3 | 25 | ||||
| 07:05 | 0,015 | 2 | 25 | ||||||||||
| 07:15 | 0,015 | 2 | 25 | ||||||||||
| 07:26 | 0,015 | 2 | 25 | ||||||||||
| 07:30 | 0,015 | 2 | 25 | 0,105 | 2 | 25 | 0,525 | 3 | 35 | 0,105 | 3 | 25 | |
| 07:45 | |||||||||||||
| 08:01 | |||||||||||||
| 08:05 | |||||||||||||
| 08:15 | |||||||||||||
| 08:25 | |||||||||||||
| 08:30 | 0,105 | 2 | 25 | 0,105 | 3 | 25 | |||||||
| 08:45 | |||||||||||||
| 09:00 | 0,015 | 2 | 25 | ||||||||||
| 09:30 | 0,015 | 2 | 25 | 0,105 | 2 | 25 | 0,105 | 3 | 25 | ||||
| 10:00 | |||||||||||||
| 10:30 | |||||||||||||
| 11:00 | |||||||||||||
| 11:30 | 0,015 | 2 | 25 | 0,105 | 2 | 25 | 0,105 | 3 | 25 | ||||
| 11:45 | 0,015 | 2 | 25 | 0,105 | 2 | 25 | 0,105 | 3 | 25 | ||||
| 12:00 | 0,015 | 2 | 25 | 0,105 | 2 | 25 | |||||||
| 12:30 | 0,015 | 2 | 25 | 0,105 | 2 | 25 | |||||||
| 12:45 | 0,015 | 2 | 25 | 0,105 | 2 | 25 | 0,525 | 3 | 35 | 0,315 | 4 | 10 | 55 |
| 14:30 | 0,015 | 2 | 25 | ||||||||||
| 15:00 | 0,015 | 2 | 25 | ||||||||||
| 15:30 | 0,015 | 2 | 25 | ||||||||||
| 16:00 | 0,015 | 2 | 25 | ||||||||||
| 16:30 | |||||||||||||
| 17:00 | |||||||||||||
| 18:00 | 0,105 | 2 | 25 | 0,105 | 3 | 25 | |||||||
| 18:15 | 0,105 | 2 | 25 | 0,105 | 3 | 40 | |||||||
| 18:30 | 0,015 | 2 | 25 | 0,105 | 2 | 25 | |||||||
| 19:00 | 0,015 | 2 | 25 | 0,105 | 2 | 25 | |||||||
| 19:30 | 0,015 | 2 | 25 | 0,105 | 2 | 25 | |||||||
| 20:00 | 0,105 | 2 | 25 | ||||||||||
| 20:30 | 1,05 | 3 | 35 | 0,42 | 4 | 10 | 55 | ||||||
| 20:45 | 0,105 | 2 | 25 | ||||||||||
| 20:46 | |||||||||||||
| 21:00 | 0,105 | 2 | 25 | ||||||||||
| 21:15 | 0,015 | 2 | 25 | 0,105 | 2 | 25 | |||||||
| 21:30 | 0,015 | 2 | 25 | 0,525 | 5 | 45 | |||||||
| 21:35 | 0,015 | 2 | 25 | 0,105 | 2 | 25 | |||||||
| 21:45 | 0,015 | 2 | 25 | 0,105 | 2 | 25 | |||||||
| Qref | 0,345 | 2,100 | 2,100 | 2,100 | |||||||||
| h | M | L | XL | ||||||||||
| Qtap | f | Tm | Tp | Qtap | f | Tm | Tp | Qtap | f | Tm | Tp | ||
| kWh | l/mn | °C | °C | kWh | l/min | °C | °C | kWh | l/min | °C | °C | ||
| 07:00 | 0,105 | 3 | 25 | 0,105 | 3 | 25 | 0,105 | 3 | 25 | ||||
| 07:05 | 1,4 | 6 | 40 | 1,4 | 6 | 40 | |||||||
| 07:15 | 1,82 | 6 | 40 | ||||||||||
| 07:26 | 0,105 | 3 | 25 | ||||||||||
| 07:30 | 0,105 | 3 | 25 | 0,105 | 3 | 25 | |||||||
| 07:45 | 0,105 | 3 | 25 | 4,42 | 10 | 10 | 40 | ||||||
| 08:01 | 0,105 | 3 | 25 | 0,105 | 3 | 25 | |||||||
| 08:05 | 3,605 | 10 | 10 | 40 | |||||||||
| 08:15 | 0,105 | 3 | 25 | 0,105 | 3 | 25 | |||||||
| 08:25 | 0,105 | 3 | 25 | ||||||||||
| 08:30 | 0,105 | 3 | 25 | 0,105 | 3 | 25 | 0,105 | 3 | 25 | ||||
| 08:45 | 0,105 | 3 | 25 | 0,105 | 3 | 25 | 0,105 | 3 | 25 | ||||
| 09:00 | 0,105 | 3 | 25 | 0,105 | 3 | 25 | 0,105 | 3 | 25 | ||||
| 09:30 | 0,105 | 3 | 25 | 0,105 | 3 | 25 | 0,105 | 3 | 25 | ||||
| 10:00 | 0,105 | 3 | 25 | ||||||||||
| 10:30 | 0,105 | 3 | 10 | 40 | 0,105 | 3 | 10 | 40 | 0,105 | 3 | 10 | 40 | |
| 11:00 | 0,105 | 3 | 25 | ||||||||||
| 11:30 | 0,105 | 3 | 25 | 0,105 | 3 | 25 | 0,105 | 3 | 25 | ||||
| 11:45 | 0,105 | 3 | 25 | 0,105 | 3 | 25 | 0,105 | 3 | 25 | ||||
| 12:00 | |||||||||||||
| 12:30 | |||||||||||||
| 12:45 | 0,315 | 4 | 10 | 55 | 0,315 | 4 | 10 | 55 | 0,735 | 4 | 10 | 55 | |
| 14:30 | 0,105 | 3 | 25 | 0,105 | 3 | 25 | 0,105 | 3 | 25 | ||||
| 15:00 | 0,105 | 3 | 25 | ||||||||||
| 15:30 | 0,105 | 3 | 25 | 0,105 | 3 | 25 | 0,105 | 3 | 25 | ||||
| 16:00 | 0,105 | 3 | 25 | ||||||||||
| 16:30 | 0,105 | 3 | 25 | 0,105 | 3 | 25 | 0,105 | 3 | 25 | ||||
| 17:00 | 0,105 | 3 | 25 | ||||||||||
| 18:00 | 0,105 | 3 | 25 | 0,105 | 3 | 25 | 0,105 | 3 | 25 | ||||
| 18:15 | 0,105 | 3 | 40 | 0,105 | 3 | 40 | 0,105 | 3 | 40 | ||||
| 18:30 | 0,105 | 3 | 40 | 0,105 | 3 | 40 | 0,105 | 3 | 40 | ||||
| 19:00 | 0,105 | 3 | 25 | 0,105 | 3 | 25 | 0,105 | 3 | 25 | ||||
| 19:30 | |||||||||||||
| 20:00 | |||||||||||||
| 20:30 | 0,735 | 4 | 10 | 55 | 0,735 | 4 | 10 | 55 | 0,735 | 4 | 10 | 55 | |
| 20:45 | |||||||||||||
| 20:46 | 4,42 | 10 | 10 | 40 | |||||||||
| 21:00 | 3,605 | 10 | 10 | 40 | |||||||||
| 21:15 | 0,105 | 3 | 25 | 0,105 | 3 | 25 | |||||||
| 21:30 | 1,4 | 6 | 40 | 0,105 | 3 | 25 | 4,42 | 10 | 10 | 40 | |||
| 21:35 | |||||||||||||
| 21:45 | |||||||||||||
| Qref | 5,845 | 11,655 | 19,07 | ||||||||||
| h | XXL | 3XL | 4XL | ||||||||||
| Qtap | f | Tm | Tp | Qtap | f | Tm | Tp | Qtap | f | Tm | Tp | ||
| kWh | l/min | °C | °C | kWh | l/min | °C | °C | kWh | l/min | °C | °C | ||
| 07:00 | 0,105 | 3 | 25 | 11,2 | 48 | 40 | 22,4 | 96 | 40 | ||||
| 07:05 | |||||||||||||
| 07:15 | 1,82 | 6 | 40 | ||||||||||
| 07:26 | 0,105 | 3 | 25 | ||||||||||
| 07:30 | |||||||||||||
| 07:45 | 6,24 | 16 | 10 | 40 | |||||||||
| 08:01 | 0,105 | 3 | 25 | 5,04 | 24 | 25 | 10,08 | 48 | 25 | ||||
| 08:05 | |||||||||||||
| 08:15 | 0,105 | 3 | 25 | ||||||||||
| 08:25 | |||||||||||||
| 08:30 | 0,105 | 3 | 25 | ||||||||||
| 08:45 | 0,105 | 3 | 25 | ||||||||||
| 09:00 | 0,105 | 3 | 25 | 1,68 | 24 | 25 | 3,36 | 48 | 25 | ||||
| 09:30 | 0,105 | 3 | 25 | ||||||||||
| 10:00 | 0,105 | 3 | 25 | ||||||||||
| 10:30 | 0,105 | 3 | 10 | 40 | 0,84 | 24 | 10 | 40 | 1,68 | 48 | 10 | 40 | |
| 11:00 | 0,105 | 3 | 25 | ||||||||||
| 11:30 | 0,105 | 3 | 25 | ||||||||||
| 11:45 | 0,105 | 3 | 25 | 1,68 | 24 | 25 | 3,36 | 48 | 25 | ||||
| 12:00 | |||||||||||||
| 12:30 | |||||||||||||
| 12:45 | 0,735 | 4 | 10 | 55 | 2,52 | 32 | 10 | 55 | 5,04 | 64 | 10 | 55 | |
| 14:30 | 0,105 | 3 | 25 | ||||||||||
| 15:00 | 0,105 | 3 | 25 | ||||||||||
| 15:30 | 0,105 | 3 | 25 | 2,52 | 24 | 25 | 5,04 | 48 | 25 | ||||
| 16:00 | 0,105 | 3 | 25 | ||||||||||
| 16:30 | 0,105 | 3 | 25 | ||||||||||
| 17:00 | 0,105 | 3 | 25 | ||||||||||
| 18:00 | 0,105 | 3 | 25 | ||||||||||
| 18:15 | 0,105 | 3 | 40 | ||||||||||
| 18:30 | 0,105 | 3 | 40 | 3,36 | 24 | 25 | 6,72 | 48 | 25 | ||||
| 19:00 | 0,105 | 3 | 25 | ||||||||||
| 19:30 | |||||||||||||
| 20:00 | |||||||||||||
| 20:30 | 0,735 | 4 | 10 | 55 | 5,88 | 32 | 10 | 55 | 11,76 | 64 | 10 | 55 | |
| 20:45 | |||||||||||||
| 20:46 | 6,24 | 16 | 10 | 40 | |||||||||
| 21:00 | |||||||||||||
| 21:15 | 0,105 | 3 | 25 | ||||||||||
| 21:30 | 6,24 | 16 | 10 | 40 | 12,04 | 48 | 40 | 24,08 | 96 | 40 | |||
| 21:35 | |||||||||||||
| 21:45 | |||||||||||||
| Qref | 24,53 | 46,76 | 93,52 | ||||||||||