ANHANG II — Verordnung (EU) Nr. 610/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26. Juni 2013 zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 562/2006 des Europäischen Parlaments und des Rates über einen Gemeinschaftskodex für das Überschreiten der Grenzen durch Personen (Schengener Grenzkodex), des Übereinkommens zur Durchführung des Übereinkommens von Schengen, die Verordnungen (EG) Nr. 1683/95 und (EG) Nr. 539/2001 des Rates sowie die Verordnungen (EG) Nr. 767/2008 und (EG) Nr. 810/2009 des Europäischen Parlaments und des Rates
Die Anhänge der Verordnung (EG) Nr. 810/2009 werden wie folgt geändert:
1. in Anhang VI erhält die Nummer 4 des Formblatts "Einheitliches Formblatt zur Unterrichtung über die Verweigerung, Annullierung oder Aufhebung eines Visums und zur entsprechenden Begründung" folgende Fassung:
2. Anhang VII Nummer 4 letzter Satz erhält folgende Fassung:
3. Artikel 5 Absatz 2 des Anhangs XI erhält folgende Fassung:
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