Artikel 34 Verwaltungskontrolle — ENISA - die Europäische Agentur für Netz- und Informationssicherheit
Gliederung
ABSCHNITT 7 SCHLUSSBESTIMMUNGEN
Artikel 34 Verwaltungskontrolle
Rückverweise
Die Tätigkeit der Agentur unterliegt der Aufsicht des Bürgerbeauftragten gemäß Artikel 228 AEUV.
Keine Ergebnisse gefunden