Artikel 6 Umwandlung von Testflugqualifikationen — Verordnung über das fliegende Personal
Rückverweise
(1) ABl. L 243 vom 27.9.2003, S. 6.
(2) Diese Umwandlung erfolgt im Einklang mit den Festlegungen eines Umwandlungsberichts, der den Anforderungen des Artikels 4 Absätze 4 und 5 entspricht.
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