Artikel 5 Format der Versteigerung — EU-Emissionshandelssystem – Verordnung über die Versteigerung
Gliederung
KAPITEL II KONZEPTION DER VERSTEIGERUNG
Artikel 5 Format der Versteigerung
Die Versteigerungen werden in einem Auktionsformat durchgeführt, bei dem Bieter ihre Gebote innerhalb eines vorgegebenen Zeitfensters für Gebote abgeben, ohne die Gebote anderer Bieter sehen zu können, und bei dem jeder erfolgreiche Bieter unabhängig von seinem Preisgebot für jedes Zertifikat denselben in Artikel 7 genannten Auktionsclearingpreis bezahlt.
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