Artikel 14 Inkrafttreten — EU-Anzeigeverfahren für OGAW
Gliederung
KAPITEL III SCHLUSSBESTIMMUNGEN
Artikel 14 Inkrafttreten
Rückverweise
Diese Verordnung tritt am zwanzigsten Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.
Sie gilt ab dem 1. Juli 2011.
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