Artikel 5 — Verwendung von Aluminiumoxid zur Entfernung von Fluorid aus Mineralwässern
Rückverweise
Amtsblatt der Europäischen Union
Erzeugnisse, die bis zum 10. August 2010 in Verkehr gebracht wurden und Artikel 4 nicht entsprechen, dürfen bis zum 10. August 2011 vermarktet werden.
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