Artikel 18 Transparenz und Rechenschaftspflicht — Das Gremium Europäischer Regulierungsstellen für elektronische Kommunikation (GEREK)
Gliederung
KAPITEL IV ALLGEMEINE BESTIMMUNGEN
Artikel 18 Transparenz und Rechenschaftspflicht
Rückverweise
Das GEREK und das Büro führen ihre Tätigkeiten mit einem hohen Maß an Transparenz aus. Das GEREK und das Büro stellen sicher, dass die Öffentlichkeit und interessierte Kreise objektive, zuverlässige und leicht zugängliche Informationen erhalten, insbesondere in Bezug auf ihre Arbeitsergebnisse.
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