EU-RechtVerordnungenGemeinsame Regeln für den Zugang zum Güterkraftverkehrsmarkt der EUKAPITEL II GRENZÜBERSCHREITENDER VERKEHRArtikel 7

Artikel 7 Vorenthaltung und Entzug der Gemeinschaftslizenz und Fahrerbescheinigung

In Kraft seit 04. Dezember 2009
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Artikel 7 Vorenthaltung und Entzug der Gemeinschaftslizenz und Fahrerbescheinigung — Gemeinsame Regeln für den Zugang zum Güterkraftverkehrsmarkt der EU | GesetzeFinden.at