Artikel 19 Inkrafttreten — Gemeinsame Regeln für den Zugang zum Güterkraftverkehrsmarkt der EU
Gliederung
KAPITEL VI SCHLUSSBESTIMMUNGEN
Artikel 19 Inkrafttreten
Rückverweise
Diese Verordnung tritt am zwanzigsten Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.
Sie gilt ab dem 4. Dezember 2011, mit Ausnahme der Artikel 8 und 9, die am 14. Mai 2010 in Kraft treten.
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