Artikel 18 Aufhebungen — Gemeinsame Regeln für den Zugang zum Güterkraftverkehrsmarkt der EU
Gliederung
KAPITEL VI SCHLUSSBESTIMMUNGEN
Artikel 18 Aufhebungen
Rückverweise
Die Verordnungen (EWG) Nr. 881/92 und (EWG) Nr. 3118/93 sowie die Richtlinie 2006/94/EG werden aufgehoben.
Verweisungen auf die aufgehobenen Verordnungen und die aufgehobene Richtlinie gelten als Verweisungen auf die vorliegende Verordnung und sind nach Maßgabe der Entsprechungstabelle im Anhang IV zu lesen.
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