ANHANG I Sicherheitsmerkmale der Gemeinschaftslizenz und der Fahrerbescheinigung — Gemeinsame Regeln für den Zugang zum Güterkraftverkehrsmarkt der EU
Rückverweise
Die Gemeinschaftslizenz und die Fahrerbescheinigung müssen mindestens zwei der folgenden Sicherheitsmerkmale aufweisen:
ein Hologramm,
Spezialfasern im Papier, die unter UV-Licht sichtbar werden,
mindestens eine Mikrodruckzeile (Aufdruck nur unter einem Vergrößerungsglas sichtbar und von Fotokopiergeräten nicht reproduzierbar),
fühlbare Zeichen, Symbole oder Muster,
doppelte Nummerierung: Seriennummer der Gemeinschaftslizenz, ihrer beglaubigten Kopie oder der Fahrerbescheinigungen sowie, in jedem Fall, die Ausgabenummer,
Sicherheitsuntergrund mit feinen Guillochenmustern und Irisdruck.
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