EU-RechtVerordnungenRatingagenturenTITEL III BEAUFSICHTIGUNG DER RATINGTÄTIGKEITKAPITEL II CESR und zuständige BehördenArtikel 25

Artikel 25Aufsichtsmaßnahmen seitens zuständiger Behörden, bei denen es sich nicht um die zuständige Behörde des Herkunftsmitgliedstaats handelt

In Kraft seit 07. Dezember 2009
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