EU-RechtVerordnungenVerordnung (EG) Nr. 953/2009 der Kommission vom 13. Oktober 2009 über Stoffe, die Lebensmitteln für eine besondere Ernährung zu besonderen Ernährungszwecken zugefügt werden dürfen (Text von Bedeutung für den EWR)Artikel 5

Artikel 5 Aufhebungen

In Kraft seit 03. November 2009
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Artikel 5 Aufhebungen — Verordnung (EG) Nr. 953/2009 der Kommission vom 13. Oktober 2009 über Stoffe, die Lebensmitteln für eine besondere Ernährung zu besonderen Ernährungszwecken zugefügt werden dürfen (Text von Bedeutung für den EWR) | GesetzeFinden.at