EU-RechtVerordnungenRückstände von Tierarzneimitteln in Lebensmitteln tierischen UrsprungsTITEL II RÜCKSTANDSHÖCHSTMENGENKAPITEL I Risikobewertung und RisikomanagementAbschnitt 2 Sonstige pharmakologisch wirksame Stoffe, für die ein Gutachten der Agentur angefordert werden kannArtikel 9

Artikel 9 Von der Kommission oder einem Mitgliedstaat angefordertes Gutachten der Agentur

In Kraft seit 06. Juli 2009
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