EU-RechtVerordnungenRückstände von Tierarzneimitteln in Lebensmitteln tierischen UrsprungsTITEL II RÜCKSTANDSHÖCHSTMENGENKAPITEL I Risikobewertung und RisikomanagementAbschnitt 2 Sonstige pharmakologisch wirksame Stoffe, für die ein Gutachten der Agentur angefordert werden kannArtikel 10

Artikel 10 Pharmakologisch wirksame Stoffe in bei der Tierhaltung verwendeten Biozid-Produkten

In Kraft seit 06. Juli 2009
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