Artikel 52 Höhere Gewalt und außergewöhnliche Umstände — Verordnung (EG) Nr. 436/2009 der Kommission vom 26. Mai 2009 mit Durchführungsbestimmungen zur Verordnung (EG) Nr. 479/2008 des Rates hinsichtlich der Weinbaukartei, der obligatorischen Meldungen und der Sammlung von Informationen zur Überwachung des Marktes, der Begleitdokumente für die Beförderung von Weinbauerzeugnissen und der Ein- und Ausgangsbücher im Weinsektor
Gliederung
TITEL IV ALLGEMEINE UND SCHLUSSBESTIMMUNGEN
Artikel 52 Höhere Gewalt und außergewöhnliche Umstände
Rückverweise
ABl. L 30 vom 19.1.2009, S. 16.
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