EU-RechtVerordnungenVerordnung (EG) Nr. 436/2009 der Kommission vom 26. Mai 2009 mit Durchführungsbestimmungen zur Verordnung (EG) Nr. 479/2008 des Rates hinsichtlich der Weinbaukartei, der obligatorischen Meldungen und der Sammlung von Informationen zur Überwachung des Marktes, der Begleitdokumente für die Beförderung von Weinbauerzeugnissen und der Ein- und Ausgangsbücher im WeinsektorTITEL II OBLIGATORISCHE MELDUNGEN UND SAMMLUNG VON INFORMATIONEN ZUR ÜBERWACHUNG DES MARKTES IM WEINSEKTORKAPITEL II Gemeinsame BestimmungenArtikel 16

Artikel 16 Termine für die Vorlage der Meldungen

In Kraft seit 03. Juni 2009
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Artikel 16 Termine für die Vorlage der Meldungen — Verordnung (EG) Nr. 436/2009 der Kommission vom 26. Mai 2009 mit Durchführungsbestimmungen zur Verordnung (EG) Nr. 479/2008 des Rates hinsichtlich der Weinbaukartei, der obligatorischen Meldungen und der Sammlung von Informationen zur Überwachung des Marktes, der Begleitdokumente für die Beförderung von Weinbauerzeugnissen und der Ein- und Ausgangsbücher im Weinsektor | GesetzeFinden.at