ANHANG V Meldung der Wein- und Traubenmostbestände [gemäß Artikel 11] — Verordnung (EG) Nr. 436/2009 der Kommission vom 26. Mai 2009 mit Durchführungsbestimmungen zur Verordnung (EG) Nr. 479/2008 des Rates hinsichtlich der Weinbaukartei, der obligatorischen Meldungen und der Sammlung von Informationen zur Überwachung des Marktes, der Begleitdokumente für die Beförderung von Weinbauerzeugnissen und der Ein- und Ausgangsbücher im Weinsektor
| Kategorie der Erzeugnisse | Gesamtbestände | Davon Rot- und Roséwein | Davon Weißwein | Bemerkungen | |
| Wein | 1.Bestände bei den Erzeugern:Wein mit geschützter Ursprungsbezeichnung (g.U.)Wein mit geschützter geografischer Angabe (g.g.A.)Rebsortenwein ohne g.U./g.g.A.Wein ohne g.U./g.g.A.sonstiger Wein | ||||
| Insgesamt | |||||
| 2.Bestände bei den Händlern:a)Wein mit Ursprung in der Gemeinschaft:Wein mit geschützter Ursprungsbezeichnung (g.U.)Wein mit geschützter geografischer Angabe (g.g.A.)Rebsortenwein ohne g.U./g.g.A.Wein ohne g.U./g.g.Ab)Wein mit Ursprung in Drittländern | |||||
| Insgesamt | |||||
| 3.Zusammen (1+2) | |||||
| Traubenmost | 1.Bestände bei den Erzeugern:konzentrierter Traubenmostrektifiziertes Traubenmostkonzentratsonstiger Traubenmost | ||||
| Insgesamt | |||||
| 2.Bestände bei den Händlern:konzentrierter Traubenmostrektifiziertes Traubenmostkonzentratsonstiger Traubenmost | |||||
| Insgesamt | |||||
| 3.Zusammen (1+2) | |||||
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