ANHANG II Traubenerntemeldung [gemäß Artikel 8] — Verordnung (EG) Nr. 436/2009 der Kommission vom 26. Mai 2009 mit Durchführungsbestimmungen zur Verordnung (EG) Nr. 479/2008 des Rates hinsichtlich der Weinbaukartei, der obligatorischen Meldungen und der Sammlung von Informationen zur Überwachung des Marktes, der Begleitdokumente für die Beförderung von Weinbauerzeugnissen und der Ein- und Ausgangsbücher im Weinsektor
Rückverweise
| Meldepflichtiger:………Weinanbaufläche (in ha): … | Ertragsfläche | Geerntete Traubenmenge(hl oder 100 kg) | Bestimmung der Trauben (hl) | ||||||||||||
| Eigene Weinbereitung des Meldepflichtigen | Lieferung an eine Genossenschaftskellerei | Verkauf an einen Weinbereiter | Andere Bestimmungen | ||||||||||||
| Ha | Parzellen-Codes | rot | weiß | rot | weiß | Traubenmost | Trauben | Traubenmost | Trauben | ||||||
| rot | weiß | rot | weiß | rot | weiß | rot | weiß | ||||||||
| 1.Rebflächen für Wein mit geschützter Ursprungsbezeichnung | |||||||||||||||
| 2.Rebflächen für Wein mit geschützter geografischer Angabe | |||||||||||||||
| 3.Rebflächen für Rebsortenwein ohne geschützte Ursprungsbezeichnung/geschützte geografische Angabe | |||||||||||||||
| 4.Rebflächen für Wein ohne geschützte Ursprungsbezeichnung/geschützte geografische Angabe | |||||||||||||||
| 5.Rebflächen für sonstigen Wein | |||||||||||||||
Keine Ergebnisse gefunden