EU-RechtVerordnungenVerordnung (EG) Nr. 43/2009 des Rates vom 16. Januar 2009 zur Festsetzung der Fangmöglichkeiten und begleitenden Fangbedingungen für bestimmte Fischbestände und Bestandsgruppen in den Gemeinschaftsgewässern sowie für Gemeinschaftsschiffe in Gewässern mit Fangbeschränkungen (2009)KAPITEL VIII SONDERBESTIMMUNGEN FÜR DIE ANLANDUNG UND UMLADUNG VON FISCH, DER VON DRITTLANDSCHIFFEN IM NEAFC-ÜBEREINKOMMENSGEBIET GEFANGEN UND ANSCHLIEßEND GEFROREN WURDEArtikel 38

Artikel 38 Kontrollen

In Kraft seit 01. Januar 2009
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