Artikel 4 Überprüfung — Verordnung (EG) Nr. 1321/2007 der Kommission vom 12. November 2007 zur Festlegung von Durchführungsbestimmungen für die Zusammenführung der gemäß der Richtlinie 2003/42/EG des Europäischen Parlaments und des Rates ausgetauschten Informationen über Ereignisse in der Zivilluftfahrt in einem Zentralspeicher Text von Bedeutung für den EWR
Rückverweise
Zwei Jahre nach dem Inkrafttreten dieser Verordnung überprüft die Kommission die Sicherheitsrelevanz der gespeicherten und ausgetauschten Informationen.
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